Hallo,
laut der Arbeiterkammer Website ist es möglich, wenn man vom Arbeitgeber kein Gehalt mehr bekommt, und dieses auch nach 10-14 Tagen Frist welche man dem Arbeitgeber mitgeteilt hat nicht erhält, vorzeitig auszutreten. Auf vielen deutschen Seiten kann man auch lesen, dass es möglich ist nicht gleich zu kündigen, sondern erstmal von der Arbeit fern zu bleiben, bis das Gehalt gezahlt wurde.
Nun würde mich interessieren, ob so etwas in Österreich auch möglich ist, da ich meine Arbeitsstelle nicht kündigen möchte, jedoch auch nicht weiter zu arbeiten ohne meine ausstehenden Gehälter zu bekommen.
Danke im Voraus
Entgeldverzug - Möglichkeiten
Da Sie nicht anführen, welchem Arbeitsverhältnis (Arbeiter, Angesteller, öffentlicher Dienst etc.) Sie unterliegen, folgende pauschale Auskunft:
Eine Entgeltschuld berechtigt zum vorzeitigen Austritt. Austritt wird die Kündigung durch den Arbeitnehmer verstanden. Ein Austrittstatbestand liegt zB gem § 26 AngG dann vor, wenn der Arbeitgeber das gebührende Entgelt ungebührlich schmälert oder vorenthält. Der Austritt kann sofort erklärt werden und ist an keine Fristen gebunden.
Eine Entgeltschuld berechtigt zum vorzeitigen Austritt. Austritt wird die Kündigung durch den Arbeitnehmer verstanden. Ein Austrittstatbestand liegt zB gem § 26 AngG dann vor, wenn der Arbeitgeber das gebührende Entgelt ungebührlich schmälert oder vorenthält. Der Austritt kann sofort erklärt werden und ist an keine Fristen gebunden.
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