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von lexlegis » 19.12.2013, 13:26
Ich gehe einmal davon aus, dass die Polizei zu Silvester wichtigere Dinge zu tun hat, als den an diesem Tag unvermeidbaren Lärmbelästigungen nachzugehen. Wenn es den Nachbarn nicht passt, müssen sie in ein Land, wo das neue Jahr nicht mit Feuerwerk und Lärm gefeiert wird, auswandern. Sollten die Nachbarn persönlich bei Ihnen auftauchen und sich beschweren würde ich dennoch eine gewisse Toleranz zeigen und die Lautstärke der Musik runterdrehen, dadurch verringert sich die Lautstärke der sprechenden Personen automatisch. Das Wichtigste ist, dass Sie das neue Jahr mit Genuss einleiten, daher würde ich mir keine rechtlichen Gedanken deswegen machen, denn selbst wenn die Polizei auftaucht, wäre das Schlimmste eine kleine Geldbuße; doch beim ersten Mal wird (wenn überhaupt) eine Verwarnung ausgesprochen werden.
Rechtlich gesehen gibt es keine explizite Silvesterregelung im Gesetz, es ist auf das Ortsübliche abzustellen (§ 364 Abs 2 ABGB). Zu Silvester ist der Lärm jedenfalls auch nach Mitternacht ortsüblich, außerdem ist der 1. Jänner ein Feiertag, also nur für bestimmte Arbeitskräfte ein Arbeitstag.