Schmerzensgeld bei Nasentrümmerbruch

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Schmerzensgeld bei Nasentrümmerbruch

Beitrag von JUSLINE » 14.12.2005, 15:44

hallo!



Ich bin 17 Jahre alt und wurde im Sommer zusammengeschlagen (einmal mit der Faust ins Gesicht und dann mehrmals mit den Füßen gegen den Rücken geschlagen). Durch den Schlag ins Gesicht erlitt ich einen Nasentrümmerbruch, durch die Fußtritt wurde ich nicht verletzt). Ich habe den Lehrling angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat es NEUSTART übergeben.

Meine Frage: Wie viel Schmerzensgeld kann man für einen Nasentrümmerbruch verlangen? Die Verletzung ist laut Krankenhaus schwer. Insgesamt wurde ich 3 mal im Krankenhaus aufgenommen. Zweimal wegen Nasenbluten und einmal wurde der Bruch operiert. Insgesamt lag ich 10 Tage im Spital und musste auch den Selbstbehalt von 180 Euro zahlen. Hängt das Schmerzensgeld auch vom Verdienst ab? Für Hilfe bin ich sehr dankbar.



Lg



MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Schmerzensgeld bei Nasentrümmerbruch

Beitrag von MEMIL » 17.12.2005, 09:07

Also, die Tatsache dass das Verfahren an NEUSTART übertragen würde, bringt dir keinen großen Vorteil, sondern in ersten Linie wird dadurch der Täter geholfen, weil wenn die Sache außergerichtlich (Außergerichtlicher Tatausgleich) bereinigt wird, bekommt der Täter keinen Eintrag ins Strafregister. Aber das heißt nicht, dass du keine Entschädigung erhalten kannst. Die Kalkulation ist auf diesem Weg nicht gesetzlich geregelt. Du brauchst jedenfalls alle deine finanziellen Ausgaben auflisten, deine Zeitverlust, Lohnverlust, und das ist die Grundlage für eine Besprechung beim NEUSTART. Darüber hinaus wird man auch die Situation und Motiv des Täters berücksichtigen müssen. Was er absolut allein schuldig ist, das anerkannt hat, und wenn er sich in einer guten finanziellen Situation befindet, kannst du sicher eine Entschädigung verlangen und auch bekommen. Er wird Interesse haben, die Sache mit dir beim NEUSTART zu bereinigen, weil er dadurch Vorteile hat. Kommt es zu keiner Einigung wird das Verfahren an das Gericht wieder abgetreten und dort wird dann zu einer Verhandlung in der Strafsache, mit anschießendem Urteil, kommen. Deine zivilrechtlichen Ansprüche musst du aber dann beim Bezirksgericht einklagen.

Zusammengefasst, du solltest jetzt nur deine Aufzeichnung vorbereiten und die Ladung des NEUSTARTS abwarten. Dort wirst du nur in einem Tisch mit dem Täter sitzen und die Sache ohne Streit besprechen. Er wird gegebenenfalls sich sogar für seine Tat entschuldigen müssen und dann wird über die finanziellen Schäden gesprochen. Alles ist dort möglich und wenn es dort zur einer Einigung kommt, wäre gut, weil es viel besser ist, beim Kaffee trinken ohne weitere Terminen die Sache zu beenden, statt mit Gerichtsterminen und Sachverständigen, Zeugen, usw.

MFG,

MEMIL


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Schmerzensgeld bei Nasentrümmerbruch

Beitrag von JUSLINE » 17.12.2005, 12:16

@ MEMIL



Danke für die Antwort.Ich habe gelesen, dass man für eine schwere Verletzung 300 Euro / Tag verlangen kann. 10 Tage war ich im Spital würde dann 3.000 Euro sein - entspricht diese Forderung der Realtität?



lg rockdj


MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Schmerzensgeld bei Nasentrümmerbruch

Beitrag von MEMIL » 17.12.2005, 12:57

Leider nicht. Das ist die Richtlinie für eine gerichtliche Forderung. Bei einer außergerichtlichen Einigung wird weniger herauskommen. Aber du solltest in erster Linie auf die Informationen des Neustarts abwarten. Sie werden alles durchläuchten. Wenn der Täter sich finanziell mehr leisten kann, kannst du sicher mehr verlangen. Entscheiden, musst du nicht sofort. Du kannst immer noch sagen, dass du die finanziellen Ausgaben und Entschädigung fordern willst und dich an das Gericht wenden.

MFG,

MEMIL


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste