Wilde Geschichte, was tun+welche Straftatbestände anzeigen?

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Wuki
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Registriert: 28.11.2013, 14:44

Wilde Geschichte, was tun+welche Straftatbestände anzeigen?

Beitrag von Wuki » 28.11.2013, 16:00

Wir sind als Vermittler tätig und haben einen Brief eines uns unbekannten Unternehmens mit der Aufforderung, den durch uns entstandenen Schaden zu ersetzen, bekommen.

Nach einem Anruf hat man mir freundlicherweise Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Email von einem Herr X mit Freemailaccount (Schreibstil klingt vertraut) an die geschädigte Gesellschaft.
Unterlagen für die Vermittlung wurden in unserem Firmennamen verschickt.
Unser Formular sieht anders aus, 90% des Textes verändert, Logo passt zu einer unserer Geschäftsstellen.
Im Text wird auf ein Naheverhältnis zw. dem Vermittler und einer mir unbekannten Firma (lt. Recherche steht diese dem Geschädigten nahe :lol: ) verwiesen. Bei einem Naheverhältnis würde ich unseren Namen verwenden .....
Den Mitarbeiter (Herr X) gibt es nicht/gab es nie bei uns. Die Vermittlung hat offensichtlich stattgefunden, das Honorar ist nie angekommen.
Es gibt keinen Hinweis auf die Kunden oder eine Rechnung etc.

Zusammengefasst:

Irgendeiner geht mit gefälschten Unterlagen/Verträgen spazieren , gibt sich als Mitarbeiter unserer Fa aus und wickelt Geschäfte ab.
Das macht er schlecht und schadet dem Ruf des Unternehmens.
Ich habe den Verdacht es ist nicht nur einmal passiert. (vertrauter Schreibstil)
Es sind also viele Tausend Euro an uns vorbeigegangen ...

Was soll ich tun ?
Ich befürchte eine Anzeige bringt nichts weil keiner die Zeit/Lust für Ermittlungen hat.
Welche Straftaten soll ich anzeigen? Ich vermute auch dass der ehem. GF dahintersteckt, beweisen kann ich es nicht .......

Für qualifizierte , wenn auch unverbindliche , Anregungen bin ich dankbar.



Manannan
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Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 29.11.2013, 09:49

Jedenfalls Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft einbringen.
Sie beauftragen damit am besten einen Anwalt.

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 01.12.2013, 14:59

Liegt nur Schädigungs- und kein Bereicherungsvorsatz vor bzw. findet objektiv keine Bereicherung durch den Täter oder an Dritte statt, dann kommt Betrug nach § 146 StGB nicht in Betracht.

Es könnte eine Täuschung nach § 108 Abs 1 StGB sein.

Da es sich um ein Ermächtigungsdelikt handelt (§ 108 Abs 3 StGB) kann die Tat ganz normal von jedem angezeigt werden. Für das Einleiten einer Strafverfolgung gegen den Täter benötigt die StA allerdings die Ermächtigung des Opfers bzw. des Geschädigten.

Bereichert der Täter sich durch die Täschungshandlung, so liegt in Anbetracht der Umstände (ein Vertrag ist eine Urkunde nach § 74 Abs 1 Z 7 StGB) ein schwerer Betrug nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 StGB vor.

Wuki
Beiträge: 3
Registriert: 28.11.2013, 14:44

Beitrag von Wuki » 02.12.2013, 12:33

Manannan hat geschrieben:Jedenfalls Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft einbringen.
Sie beauftragen damit am besten einen Anwalt.

Steht mir ein finanzieller Ausgleich zu ?
a) Einbehaltene Provisionen
b) Schadenersatz aus entstandenem Imageschaden (bzw. Forderung eines Geschädigten Dritten an uns...)

aus einem anderen Titel ?

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 03.12.2013, 11:38

In erster Linie geht es darum, ob eine unrechtmäßige Vermögensverschiebung vorliegt, sprich: ob Sie auf Grund dieses Betruges Zahlungen geleistet haben. Ansonsten liegt nur versuchter Betrug §§ 15, 146 StGB vor.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 03.12.2013, 11:47

Ist natürlich wettbewerbsrechtlich, markenrechtlich und schadenersatzrechtlich auch interessant.

Man hat einen Unterlassungsanspruch und jedenfalls auch einen Schadenersatzanspruch. Eine Strafanzeige würde ich hier nicht als sehr zielführend ansehen, zumal solche Sachen bei der Staatsanwaltschaft gerne im Sand verlaufen.

Eine UWG Klage schmerzt da empfindlich mehr!

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