Unbefriedigende Datenauskunft eines Marketingunternehmens

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Stefan Weber
Beiträge: 2
Registriert: 20.11.2013, 20:08

Unbefriedigende Datenauskunft eines Marketingunternehmens

Beitrag von Stefan Weber » 20.11.2013, 22:40

Liebe Menschen,

ich habe Ende Oktober unaufgefordert Postwerbung eines Lotterieunternehmens erhalten. Da ich mit dem Unternehmen nie etwas zu tun hatte, habe ich um Datenauskunft gemäß § 26 DSG ersucht, welcher heute nachgekommen wurde. Leider wurde meiner Meinung nach nur unzureichend Auskunft gegeben, weshalb ich mich an euch wende. Ich bitte um eine generelle Einschätzung, ob ich mit vertretbarem Aufwand eine detailliertere Auskunft erhalten könnte.

Zur Sache: Die Auskunft wurde nicht von der Firma erteilt, an die ich das Ersuchen geschickt habe, sondern von einem Direktmarketingunternehmen. Die über mich gespeicherten Informationen enthalten Name, Anschrift, Geburtsdatum sowie einige geschätzte Angaben zu Einkommen und Haushalt. Diese Informationen, auch die Anschrift, sind meines Wissens nirgends öffentlich einsehbar. Sicher nicht im Internet, ich besitze kein Telefon oder sonstiges für einen Telefonbucheintrag, ich nehme an keinen Gewinnspielen teil. Ich bin Ausländer, weshalb der Fingerabdruck, den ich in Österreich hinterlasse, ohnehin sehr klein ist. Außer den üblichen Verträgen für Miete/Wohnung, Konto, Internet sowie meiner Meldung ist mir keine Stelle bekannt, die meine Adresse oder mein Geburtsdatum kennen oder speichern würde/müsste.

Mein Auskunftsersuchen zielte deshalb vor allem darauf ab, die Herkunft der Daten zu erfahren. Im Wortlaut: "[...] ersuche ich Sie, mir [...] Auskunft darüber zu erteilen, [...] woher Sie diese Daten haben. Insbesondere ersuche ich Sie um Auskunft darüber, in welchem Zusammenhang ich eingewilligt habe, Werbung von Ihnen zu erhalten."

Beantwortet wurde das mit:
"Diese Daten wurden persönlich recherchiert (bspw. auch über öffentlich zugängliche Register bzw. veröffentlichte Daten) und statistisch hochgerechnet. Weiters wurden die Daten mit anderen Kunden- und Interessentendateien im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse abgeglichen. In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Daten keine näheren Aufzeichnungen bzw. Dokumentationen über konkrete Herkunft dieser "Betroffenen-bezogenen" Daten vorgefunden wurden bzw. verfügbar sind, insbesondere da sämtliche Daten laufend durch eigene Recherchen bzw. Abgleichungen mit anderen Kunden- und Interessentendateien am aktuellsten Stand gehalten werden und gesonderte Aufzeichnungen über die jeweilige konkrete Herkunft jeder "Betroffenen-bezogenen" Datenart einen übermäßigen Aufwand im Sinne des DSG bedeuten würde."

Unterm Strich haben sie meine Frage nach der Herkunft der Daten überhaupt nicht beantwortet. Für mich sagt die Antwort: Sobald man Data Mining im großen Stil betreibt, egal wie dubios, wird es legal. Da ich sehr sorgsam mit meinen Daten umgehe, bin ich mir sicher, nicht durch irgendwelche Gewinnspiele, Abos oder sonstiges in eine solche Datenbank geraten zu sein. Wie kommt ein Direktmarketingunternehmen dann daran? Ist es in Österreich möglich, als Unternehmen Meldedaten bei öffentlicher Stelle zu kaufen? Von meinen Vorlesungen zum Datenschutz während des Studiums habe ich mitgenommen, dass Direktwerbung in Österreich nicht unaufgefordert erfolgen darf. Müsste mir das Lotterieunternehmen, das ich für das Auskunftsersuchen angeschrieben habe, nicht zumindest speichern, wie und wann ich in Werbeangebote von ihnen eingewilligt habe?

Habe ich irgendeine Möglichkeit, doch noch konkreter zu erfahren, wie besagte Firmen an meine Daten gekommen sind? Ich möchte einfach gerne wissen, wo die undichte Stelle war.

Liebe Grüße
Stefan



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 21.11.2013, 13:56

Hier wenden Sie sich am besten an die Datenschutzkommission.
E-Mail: dsk@dsk.gv.at

Stefan Weber
Beiträge: 2
Registriert: 20.11.2013, 20:08

Beitrag von Stefan Weber » 21.11.2013, 18:45

Vielen Dank für den Hinweis! Werde ich machen.

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