Hallo zusammen,
im deutschen Fernsehen wurde vor kurzem ein Beitrag ausgestrahlt, in dem ein Passant die Polizeikontrolle von demonstrierenden Asylwerbern gefilmt hat. Eine Beamtin hat den filmenden Mann darauf hingewiesen, dass seine Filmaufnahmen als Beweismittel gewertet werden und hiermit beschlagnahmt sind. Der Mann beharrte darauf, dass es sein Recht sei, Polizeimaßnahmen und Polizisten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit filmen zu dürfen...
Ich würde gerne wissen, wie das in Österreich geregelt ist.
Da ich im RIS nicht fündig wurde, hoffe ich, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann...
Vielen Dank im Voraus!
Polizeieinsatz dokumentieren
Auch Polizisten sind durch § 78 UrhG geschützt und haben Recht auf freie und ungestörte Berufsausübung.
Es geht auch um die Frage nach der Art des Polizeieinsatzes (Verkehrskontrolle, Sondereinsatz, verdeckte Ermittler etc.), ob das Video für den privaten Gebrauch angefertigt wurde oder ins Internet gestellt wird.
Es geht auch um die Frage nach der Art des Polizeieinsatzes (Verkehrskontrolle, Sondereinsatz, verdeckte Ermittler etc.), ob das Video für den privaten Gebrauch angefertigt wurde oder ins Internet gestellt wird.
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