Glas im Fenster fehlt
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- Registriert: 06.10.2013, 15:58
Glas im Fenster fehlt
Bei der Wohnungsübergabe hat bereits ein Glas im Klofenster gefehlt, wurde aber nicht im Übergabeprotokoll vermerkt und auch von der Mieterseite nicht wahrgenommen. Der Mangel wurde danach aber gleich per Foto dokumentiert und an die Hausverwaltung (in Hoffnung auf Austausch) gesendet. Diese hat den Mangel bestätigt, jedoch wurde nichts unternommen. Wie ist die rechtliche Lage, wer hat das Glas auszutauschen? Sind wir im Recht, wenn wir den Austausch verlangen? Ist es uns erlaubt, selbst Glas auszutauschen? Wäre super, wenn wer helfen könnte, vielen Dank für eine Antwort, schon mal im Voraus!
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