Mietvertrag ohne Befristungsangaben; dennoch kündbar?

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RT
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Mietvertrag ohne Befristungsangaben; dennoch kündbar?

Beitrag von RT » 30.09.2013, 20:25

Liebe Community,

ich wohne in einer Genossenschaftswohnung und habe mir Anfang 2010 ein Abstellplatz für mein Auto dazugemietet. Im Vertrag für diesen Abstellplatz wird weder ein Befristungstermin noch ein Befristungsgrund genannt, aber leider steht auch nicht unbefristet drinnen. Es enthaltet lediglich Angaben zum monatlichen entgelt bzw. Mietbeginn.

Am Freitag habe ich einen Kündigungsbrief von der Genossenschaft erhalten der besagt, dass ich den Abstellplatz, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, zurück zu geben habe.
Es steht auch drinnen, dass der Platz dem neu gebauten Gebäude zugeordnet wird und dass es so vereinbart war. (steht nicht im Vertrag)

Meine frage hierzu:
Der Vertrag enthält nur Mietbeginn und Mietpreis und keine Angaben bezgl. Befristung. Ist die Vorgehensweise der Genossenschaft rechtlich gesehen legitim?

Vielen Dank im Voraus!



Karl Herr
Beiträge: 2
Registriert: 07.07.2011, 12:15

Beitrag von Karl Herr » 01.10.2013, 13:10

Liebe Grüße vorweg , ausgehend davon, dass Sie den KFZ Platz, extra angemietet haben und dieser Platz kein Bestandteil Ihres Mietvertrages ist, kann seitens der Verwaltung bzw. Eiegntümer ein solcher jederzeit gekündigt werden, da ein KFZ Platz nicht dem MRG unterliegt,

Trotzdem noch einen schönen Tag

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 01.10.2013, 14:24

Ersatzweise sind die Bestimmungen des § 1116 ABGB heranzuziehen, wonach die Mietung einer unbeweglichen Sache vierzehn Tage vorher aufzukündigen ist.
Die Vorgangsweise der Genossenschaft ist somit legitim.

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