Guten Tag,
ich weiß in dieser Sache nicht mehr weiter und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann:
Wir haben eine Neubauwohnung gekauft und nach der ersten Betriebskostenabrechnung kam auf, dass der Bauträger für uns einen Wärmelieferungsvertrag abgeschlossen hat. Dieser Vertrag hat 20 Jahre Laufzeit und verursacht uns sehr hohe Heizkosten. Uns wurde dieser Vertrag nie gezeigt, wir haben diesen nicht unterschrieben und er wird auch nicht im Kaufvertrag erwähnt, was auch nicht möglich wäre, denn er wurde erst nach unserer Unterfertigung abgeschlossen. Ich habe mir diesen Vertrag nun angesehen und es steht mehrmals drin, dass er den Rechtsnachfolgern gezeigt werden und schriftlich weitergegeben werden muss.
Darf der Bauträger einfach 20-Jahres-Verträge für uns abschließen? Wie kann ich hier weiter vorgehen?
Vielen vielen Dank!
MfG
Wärmelieferungsvertrag
Die Wärmeversorgung wird über das Heizkostenabrechnungsgesetz geregelt. Dieses ist dann anzuwenden wenn mindestens vier Nutzobjekte durch eine gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage mit Wärme versorgt werden.
Der Vermieter - in Ihrem Fall somit der Bauträger - schließt dazu mit dem Wärmeversorgungsunternehmen einen Wärmeliefervertrag ab und rechnet die Kosten nach einem Aufteilungsschlüssel an die Mieter weiter.
Abrechung und Aufteilungsschlüssel, siehe HeizKG.
Der Vertrag wird zwischen Bauträger und Wärmelieferanten geschlossen. Der darin verwendete Begriff der "Rechtsnachfolge" bezieht sich mE auf die jeweiligen Vertragspartner, nicht jedoch auf die Mieter oder Wohnungseigentümer.
Der Vermieter - in Ihrem Fall somit der Bauträger - schließt dazu mit dem Wärmeversorgungsunternehmen einen Wärmeliefervertrag ab und rechnet die Kosten nach einem Aufteilungsschlüssel an die Mieter weiter.
Abrechung und Aufteilungsschlüssel, siehe HeizKG.
Der Vertrag wird zwischen Bauträger und Wärmelieferanten geschlossen. Der darin verwendete Begriff der "Rechtsnachfolge" bezieht sich mE auf die jeweiligen Vertragspartner, nicht jedoch auf die Mieter oder Wohnungseigentümer.
Die Wohnungsgenossenschaft hat als juristische Person XY mit einem Wärmelieferanten einen Vertrag abgeschlossen. Wird die Gesamtanlage verkauft oder löst sich die Wohnungsgenossenschaft auf oder ändert diese ihre Rechtsform, dann tritt deren Nachfolger in den Vertrag ein. So ist das zu verstehen.
Wirtschaftlich macht das auch durchwegs Sinn, denn bei einer bestimmten Anzahl an Abnehmern (Jahresmenge) der Preis verhandelbar ist. Schließt hingegen jeder einzelne Wohnungseigentümer mit dem Wärmelieferanten einen Vertrag, dann fällt dieser Verhandlungsvorteil weg.
Wirtschaftlich macht das auch durchwegs Sinn, denn bei einer bestimmten Anzahl an Abnehmern (Jahresmenge) der Preis verhandelbar ist. Schließt hingegen jeder einzelne Wohnungseigentümer mit dem Wärmelieferanten einen Vertrag, dann fällt dieser Verhandlungsvorteil weg.
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