Verantwortung bei Hallenvermietung

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Johanneshuber
Beiträge: 1
Registriert: 08.09.2013, 23:04

Verantwortung bei Hallenvermietung

Beitrag von Johanneshuber » 08.09.2013, 23:16

Hallo!

Angenommen jemand ist bei einem Turnverein und möchte aber (auch) abseits der allgemeinen Trainingszeiten die Halle (allein) benutzen, und es passiert im schlimmsten Fall ein Unfall. Wer hat dann die Verantwortung?
Ist es automatisch der Turner der die Geräte benutzt und sich dabei verletzt hat, oder wird auch die Person, die diesem den Schlüssel gegeben hat , zur Verantwortung gezogen? Ist es in diesem Fall ratsam, vorher eine schriftliche Erklärung zu verlangen die besagt, dass im Falle einer Verletzung die Verantwortung einzig beim Trainierenden liegt, oder ist dies nicht nötig?

Ich hoffe, ich habe die Frage verständlich formuliert und danke für eure Antworten.



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 09.09.2013, 08:06

Grundsätzlich erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr.
Entscheidend ist weiter, ob die Halle entgeltlich oder unentgeltlich genutzt wird, da die Haftungsansprüche unterschiedlich sind.
Der Eigentümer haftet jedenfalls deliktisch, wenn zB die Geräte nicht regelmäßig gewartet werden oder für sonstige ihm zurechenbare Mängel.

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