"mahnung" aus dem internert

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Arni89
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"mahnung" aus dem internert

Beitrag von Arni89 » 23.08.2013, 15:45

Aus dummheit, oder was auch immer, gab ich meine kontonummer einer seite im internet aus tschechienn an, um eine leistung der seite zu kaufen, die sich dann öffensichtlich als betrug herausstellte.

Bevor der betrag abgebucht wurde, verständigte ich die bank, die abbuchung zu sperren.

Ein paar tage später bekam ich dann eine email der firma, die die zahlung für die seite abwickelt, also nicht von der seite selbst.

Der Titel "Zahlungserinnerung."


Diensteanbieter : globalpaymentprovide
Für Rg.-Nr. : **** vom 17.08.2013 - Internetdienstleistung
Forderungshöhe zur Zeit : 52,49 EUR

Sehr geehrte(r) Frau / Herr ***,

vereinbarungsgemäß wollten wir von Ihrem Konto den fälligen Beitrag für die in Anspruch genommene Internetdienstleistung einziehen. Ihre Bank hat uns aber mitgeteilt, dass wir den Betrag den Sie uns schulden nicht von Ihrem Konto einziehen konnten. Als Grund wurde uns von Ihrer Bank '07 Kundenwunsch' genannt. Der geschuldete Betrag sowie die Bearbeitungsgebühr Ihrer Bank und der Clearingstelle wurden unserem Konto belastet.

Unser o.g. Diensteanbieter hat uns mit dem Einzug der obigen Forderung beauftragt, weil er bis heute keinen Zahlungseingang feststellen konnte. Um weitere Unannehmlichkeiten sowie zusätzliche Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie hiermit auf, den Gesamtbetrag von 52,49 EUR bis zum 06.09.2013 - Zahlungseingang hier - ausschließlich auf unser unten angegebenes Konto zu überweisen.

Hauptforderung (im Verzug § 286 BGB) 39,99 EUR
Bankgebühren 8,50 EUR
Mahngebühren 4,00 EUR
Gesamtbetrag 52,49 EUR


Empfänger: Webbilling AG
Bank: Bank Austria
KTO: ***
BLZ: 12000
IBAN: ***
BIC: ***

Geben Sie bei der Überweisung bitte als Verwendungszweck unbedingt an: ***

Wir weisen rein formell darauf hin, dass Geschäfte im Internet denselben Gesetzen und der Gerichtsbarkeit unterliegen, wie alle anderen Rechtsgeschäfte und daher von verbindlicher Natur sind. Sollten Sie den oben aufgeführten Betrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist einzahlen, werden wir die Forderung sowie Ihre IP-Adresse und E-Mail-Adresse an ein Inkassounternehmen abgeben, welches den Betrag inkl. zusätzlich anfallender Gebühren unter Zuhilfenahme des gerichtlichen Mahnverfahrens einfordern wird.

Mit freundlichen Grüßen

Webbilling AG
Rechtsabteilung

Webbilling AG * Schulstrasse 7 * 5303 Würenlingen * Schweiz * StNr: CHE-160.586.739 * UStNr: CHE-160.586.739 MWST * HRNr: CH-400.3.034.002-1
Meine fragen nun: Was soll ich am besten tun? Muss ich darauf schon reagieren? Soll ich mich mit der internetseite in verbindung setzen, dass ich nicht zahlen werde?

Ich danke schon im voraus für jegliche hilfe



Arni89
Beiträge: 3
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Beitrag von Arni89 » 25.08.2013, 11:52

Ich möchte nochmal etwas auf die seite eingehen. Vllt kann mir ja dann jemand weiter helfen.

Also betrug sah ich in der Seite insofern:
Es handelt sich bei der Seite, so peinlich es mir auch ist, um eine Sexseite. Eine Seite, auf der man sexuelle Kontakte knüpfen können soll.
Ich meldete mich nun also auf der seite an, schrieb einigen Frauen und erhielt auf fast alle Nachrichten eine Antwort, in der alle Frauen auch gleich Sex wollten, obwohl ich teilweise noch nicht mal ein Bild eingestellt hatte. Als ich Bezahlte, änderte sich das schlagartig. Ich schieb einer vielfachen Menge an Frauen, von deinen ich aber diesmal keine Antworten erhiel, obwohl ich auch gleich viel mehr anschrieb.
Ab da an wurde ich leider ERST stutzig. Nach Recherche bestätigte sich meine stutzigkeit.
Die Betreiber der Seite sind schon für dubiose Methoden bekannt. So angagiert die Seite z.B. Leute, um gegen Geld Leute anzulocken.

Nun habe ich in meiner Dummheit leider die AGB nicht gelesen, in der steht:
Sexkontakt-AT.com bietet dem Benutzer die Möglichkeit, Kontaktanzeigen ins Internet zu stellen und auf Kontaktanzeigen zu antworten. Der Leistungsanbieter übernimmt keine Gewährleistung und Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung und die sachliche Richtigkeit der von Nutzern eingestellten Anzeigen. Alleine der Nutzer ist verantwortlich für die von ihm eingestellten Inhalte. Dem Leistungsanbieter obliegt lediglich die Verwaltung, die technische Unterstützung und Serviceleistungen wie Support, etc. Es besteht kein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung. Um die Funktion zu gewährleisten werden, wie allg. in solchen Flirtportalen und Kontaktvermittlungen im Internet üblich, vom Leistungsanbieter Animateure eingesetzt um die Kontaktplattform für die Nutzer attraktiv zu gestalten. Die Animateure schreiben andere Nutzer an, beantworten auch Kontaktanfragen und stellen selbst Anzeigen ein. Die Aufgabe des Leistungsbetreibers besteht darin, diese animierte Kontaktplattform technisch und inhaltlich zu betreuen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.
Auch habe ich laut Support der Seite keinen Anspruch mehr auf mein Recht, innerhalb 7 bzw. 14 Tagen vom kauf zurück zu treten, weil ich das angebot schon genutzt habe, also eben Frauen anschrieb, wenn auch nur einen Tag lang. Nun ist mein Konto dort gesperrt, womit ich das Angebot garnicht mehr nutzen kann.

Gibt es noch Hoffnung, aus diesem Vertrag auszusteigen, oder sollte ich lieber einfach zahlen, auch weil mich sonst noch mehr Kosten erwarten?
Ist es möglich, diesen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten?
Oder muss ich diese dubiose Methode hinnehmen, weil ich die AGB akzeptiert, aber leider nicht gelesen habe?

Ich hoffe sehr, dass mir jemad helfen kann.




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Manannan
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Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 25.08.2013, 16:13

Sie haben die Dienste in Anspruch genommen und daher sind Sie auch zur Zahlung verpflichtet. Der Betreiber wird daher auch bei Gericht den Vertrag als gültigen Titel für das Zustandekommen vorweisen können.
Insbesondere hat der Oberste Gerichtshof auch erst kürzlich seine Entscheidung aus 1989 dahingehend revidiert, dass sexuelle Dienstleistungen dann zu bezahlen sind, wenn sie vor Inanspruchnahme entgeltlich vereinbart wurden. Bislang lag nämlich keine Zahlungspflicht wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages vor um kommerzielle sexuelle Ausbeutung zu vermeiden. Das hat sich nun geändert.

Sollten Sie eine Vertragsrechtsschutzversicherung haben, können Sie sich noch von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Wenn nicht, würde ich Ihnen eher dazu raten, die Forderung zu begleichen und künftig derartige Dienste zu meiden.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 25.08.2013, 16:32

Affaire.com?

Arni89
Beiträge: 3
Registriert: 23.08.2013, 14:44

Beitrag von Arni89 » 25.08.2013, 16:59

Gut, ich danke für Eure Hilfe.

In einem anderen Forum hat man mir geraten, diesen Text an die Firma zu senden:
Bezugnehmend auf Ihr Mail vom xxxxxx teile ich Ihnen folgendes mit:

Eine oder mehrere der unten angeführten rechtlichen Formulierungen treffen für mich zu:

· Ich habe mich auf Ihrer Internetseite nicht angemeldet. Es besteht kein Vertrag mit Ihrem Unternehmen und daher auch keine Zahlungsverpflichtung.

· Ein wirksamer Verzicht über das Widerrufsrecht gemäß § 5f KSchG liegt nicht vor, da ich dem Ausschluss des Widerrufsrechtes nicht ausdrücklich zugestimmt habe (ein Verweis auf die AGB reicht nicht aus) und auch nicht schriftlich per E-Mail oder per Post nach Vertragsabschluss über das Rücktrittsrecht gemäß § 5d KSchG informiert wurde. Da keine korrekte Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 5d Konsumentenschutzgesetz erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach wie vor offen.

· Da auf Ihrer Website nicht klar auf die Entgeltpflicht hingewiesen wurde, ist mangels Einigung über Preis und Dienstleistung (Ware) kein gültiger Vertrag mit Ihrem Unternehmen zustande gekommen.

· Bezüglich der wiederholt an mich gerichteten Zahlungsaufforderungen teile ich Ihnen mit, dass ich das Bestehen eines Vertragsverhältnisses bestreite und die von mir etwaige bisher geleistete Zahlung keinesfalls ein Anerkenntnis einer Rechtspflicht darstellt. Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie auf, keine weiteren Forderungen mehr an mich zu richten. Darüber hinaus nehme ich Ihre Kontaktaufnahme zum Anlass, Sie aufzufordern, mir die bisher bezahlten Beträge unverzüglich rückzuerstatten.

Auch wenn in Ihren AGBs ein anderes Recht als österreichisches Recht vereinbart wurde, kommen dennoch die zwingenden Schutzbestimmungen des österreichischen Rechts (KSchG und ABGB) gem. Art 5 EVÜ zur Anwendung.

Sollte ich zukünftig noch einmal eine ungerechtfertigte Forderung Ihrerseits erhalten, ergeht unmittelbar an die Staatsanwaltschaft XXXXX sowie an das Finanzamt XXXXX eine Sachverhaltsdarstellung wegen des dringenden Verdachtes des gewerbsmäßigen Betruges.
Als Antwort bekam ich

Hallo, ich bin Claudia, dein Support für Sexkontakt-AT.com.

Ihr Anfrage-Status ist GESCHLOSSEN.

Nachricht:
25.08.2013 16:00:55 Jana Pešková:
Sehr geehrtes Mitglied,

für eine rechtswirksame Kündigung ist laut AGB Punkt 8 die Schriftform
erforderlich. Bitte senden Sie eine eigenhändig unterschriebene Kündigung
per Post an NakedRooster s.r.o.
Beachten Sie bitte, daß für die Rechtmässigkeit der Kündigung die
Einhaltung der Kündigungsfrist und der rechtzeitige Eingang der wirksamen
Kündigung maßgebend ist um Ihr ABO zu beenden. Um die Kündigung zuordnen zu
können, geben Sie bitte Ihre Mitgliedsdaten an.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Support Team
Auch meinte ein User dort:
Ausserdem wäre innerthalb von 3 jahren seine gefakte "Rechnung" sowieso wertlos, weil sie ja verjähren würde. Also müsste er eh bald einen Zahlungsbefehl erwirken..
Es wird mir dort gesagt, dass ich nun nichts mehr machen bräuchte.

Was meint ihr dazu?

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