Hallo liebe Rechtswissenschafter,
ich habe eine Wohnung gekauft und der Käufer möchte mir die Kosten für die Beglaubigung seiner eigenen Unterschrift auf dem Kaufvertrag aufbrummen, mit dem Hinweis auf die Klausel "die Kosten für die Errichtung des Vertrages trägt der Käufer". Aus meiner Sicht umfasst die Errichtung nicht die Beglaubigung seiner Unterschrift. Liege ich falsch?
Zählt eine Unterschriftsbeglaubigung zur Vertragserrichtung?
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