Hallo!
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen da ich schon ziemlich verzweifelt bin..
Und zwar sind wir vor 2 Monaten erst in eine neue Mietwohnung gezogen.
Die Wohnung wurde uns über einen Markler vermittelt. (2.000,-- Marklergebühren und 3.000,-- Kaution an den Vermieter)
Miete bezahlen wir monatlich fast 1.000,-- , Strom extra, ca. 75m² mit großer Terrasse.
Und jetzt nach zwei Monaten fängt es an zu Schimmeln. Schwarze Punkte an den Wänden und gelbe Flächen, besonders in meinem Schlafzimmer. (Wohnung steht direkt am Hang) Ebenfalls ist an einer Wand schon der Verputz runter gefallen, da es so massiv verschimmelt ist. (ich befürchte dass zusätzlich noch ein Wasserschaden war in der Küche)
Wie wir Hochwasser gehabt haben, waren die Wände extrem feucht. Und der Schimmel kann sicher nicht von uns kommen nach 2 Monaten…
Meine Schwester hat jetzt vor ein paar Tagen Neurodermitis bekommen (weiß nicht ob das vom Schimmel kommt?) und mein Kater hat asthmatische Anfälle (er hatte vorher schon Asthma, jedoch nicht durchgehend diese Anfälle)
Der Vermieter hat beim Mietvertrag angeführt (läuft auf 3 Jahre), dass der Mietvertrag nicht dem MRG unterliegt. (das geht doch nicht oder, welche Gesetzesgrundlage wird dann verwendet? Eine Juristin hat gemeint, das geht nur bei Altbauwohnungen die vor 1940 gebaut worden sind?)
Gestern hab ich erfahren, dass der Vormieter auch wegen Schimmel ausgezogen ist.
Nun meine Fragen... da ich bei der Mieterverinigung, Konsumentenschutz, etc keine vollständigen Antworten bekommen habe bzw. bin ich nicht wirklich schlau geworden.. jeder sagt was anderes..
Rechtsschutz habe ich für das Mietrecht leider auch nicht..
- Kann ich die Marklergebühren einklagen?
- Kann ich fristlos kündigen? D.h. kann ich die Mitteilung d. Schimmels gleichzeitig mit der Kündigung machen? (Ich will ihn nicht darum bitten, dass er es renoviert, da er das ja anscheinend beim Vormieter schon gemacht hat)
- Helfen schriftliche Bestätigungen vom Vormieter?
- Muss ich mir selber einen Gutachter suchen oder ist das Sache des Vermieters?
- Helfen ärztliche Gutachten?
- Kann ein Gutachter auch wenn die Wände jetzt trocken sind, rausfinden, ob es in meinem Schlafzimmer schon gesundheitsgefährdend ist?
- Muss ich die Miete für dieses Monat noch zur Gänze einzahlen?
- weiß jemand eine gute Mietervereinigung die einem auch Rechtsvertreter zur Verfügung stellt?
- wie ist die weitere Vorgehensweise?
Fest steht, dass wir so schnell wie möglich raus wollen.
Schauen heute noch zu einer Rechtsberatung.
Ich hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
LG D.
Schimmel in der Wohnung !!!
Korrigierung;
aja wollte noch korrigieren, dass wir nicht direkt Hochwasser hatten, sondern ich meine vom Schimmel!!
Bei Schimmelbildung treffen immer mehrere Umstände zusammen (Lüftungsverhalten...), rein oberflächlicher Schimmel ist vom Mieter selber zu entfernen, den Vermieter aber davon umgehend am besten schriftlich in Kenntnis setzen.
Ist der Schimmel nicht vom Mieter verschuldet, kann Mietzinsminderung beansprucht werden, wenn der Schimmel gesundheitsschädlich ist, kann der Mietvertrag vorzeitig aufgelöst werden.
Der Mieter ist da aber stets beweispflichtig, sodass oft ein medizinischer Sachverständiger kostenpflichtig beigezogen werden muss.
Ist der Schimmel nicht vom Mieter verschuldet, kann Mietzinsminderung beansprucht werden, wenn der Schimmel gesundheitsschädlich ist, kann der Mietvertrag vorzeitig aufgelöst werden.
Der Mieter ist da aber stets beweispflichtig, sodass oft ein medizinischer Sachverständiger kostenpflichtig beigezogen werden muss.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: g.juergen und 21 Gäste