Fahrerflucht

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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reverse17
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Fahrerflucht

Beitrag von reverse17 » 15.07.2013, 13:58

Hallo Leute.

Ich bräuchte dringende Hilfe zu einem Vorfall der mit vor einem Monat passiert ist.
Und zwar parkte ich vor einem Schwimmbad und plötzlich kam eine Frau auf mich zu und beschuldigte mich ihr Auto gestreift zu haben. Es war bei ihr ein Kratzer vorhanden auf meinem Fahrzeug jedoch nicht. Natürlich, ich habe auch weder gesehen noch gehört oder gespürt das ich etwas gestreift habe. Sie wollte mit mir die Daten austauschen wegen eines Unfallberichtes. Ich verneinte jedoch da aus meiner Sicht kein Unfall stattgefunden hat. Sie schrieb sich mein Kennzeichen auf und fuhr davon mit den Worten sie werde mich anzeigen.
Nun vor einer Woche kam der Zettel meiner Versicherung das ich angezeigt wurde. Noch dazu kommt das letzten Samstag die Polizei vor meiner Tür stand und mich nochmal kurz zu dem Vorfall befragte und mir sagte das ich ebenfalls wegen Fahrerflucht angezeigt wurde. Ich weiß das ich mich am Ort des Vorfalls falsch verhalten haben und wenigstens Daten austauschen hätte sollen aber dafür ist es jetzt leider zu spät.
Nächstes Problem ist das ich noch in der Probezeit bin. Führerschein ist erst 6 Monate alt und ich bin 18.
Jetzt droht mir natürlich ein Gerichtsprozess und die Rechtsschutzversicherung spielt auch nicht mit sollte ich zur Fahrerflucht verurteilt werden. Was leider sehr wahrscheinlich ist da ich mich falsch verhalten habe.

Um das ganze zu detaillieren: Ja ich habe mich geweigert die Daten auszutauschen ABER ich bin nicht als erster abgehauen. Diese Frau ist dann nur mehr ins Auto gestiegen und weggefahren. Bin dann wirklich ich der Flüchtling oder wie wird das gewertet?

Was mich aber jetzt am meisten kümmert ist mit was ich im schlimmsten Fall rechnen muss. Wie hoch ist die Geldstrafe? Beim ersten mal vielleicht noch weniger streng? Wird mir der Führerschein abgenommen? Oder eventuell eine Nachschulung?
Wie verhalte ich mich ab jetzt am Besten um mit dem geringstmöglichen Schaden davon zu kommen? Einfach jede Schuld auf mich nehmen?

Ich wäre für eure Hilfe überaus dankbar.



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 15.07.2013, 14:59

Fahrerflucht ist nur gegeben, wenn ein Unfall stattgefunden hat, der auch wahrgenommen hat werden können (müssen).

sunshine4
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Re: Fahrerflucht

Beitrag von sunshine4 » 15.07.2013, 18:37

reverse17 hat geschrieben:Einfach jede Schuld auf mich nehmen?
Ich kenn mich mit dRecht eher weniger aus, aber einfach jede Schuld hinzunehmen ist aufjedenfall der falsche Weg, vorallem wenn man weiß, dass man nichts getan hat.

Auch wenn eine Anzeige gekommen ist, heißt das doch noch lange nichts.

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 15.07.2013, 23:10

Sie muss zuerst Ihre Schuld beweisen (Zeugen, Lackfarbe des Autos auf ihrem Auto, Kratzer, Videoaufnahme, was auch immer).

Der Gerichtsprozess (wegen Schadenersatz) ist nur zivilrechtlicher Natur, die Verwaltungsübertretung (Fahrerflucht) fällt in die Zuständigkeit der Behörde und die entscheidet NICHT mittels Urteil.

Wenn Sie es wirklich nicht gewesen sind, der sie gestreift hat, dann würde ich mit allen Mitteln dagegen ankämpfen, wie gesagt Sie brauchen NICHT Ihre Unschuld zu beweisen, die Klägerin muss die Schuld beweisen. Und wenn sie angibt, sie hat Sie dabei gesehen und es stellt sich heraus, dass der Kratzer von einem anderen Auto gewesen ist, dann würde ich schmunzelnd eine Betrugsanzeige gegen die Dame erstatten. Auch die Fahrerflucht muss Ihnen nachgewiesen werden, sonst steht Aussage der Dame gegen Ihre Aussage.

Wenn Sie es gewesen sind (keine Ahnung ob Sie hier den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern), dann stehen Sie dazu und nehmen Sie die Schuld auf sich. Einigen Sie sich auf eine außergerichtliche Lösung. Bezüglich der Verwaltungsübertretung würde ich je nachdem was stimmt (wer ist wirklich zuerst weggefahren) das Richtige angeben.

reverse17
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Beitrag von reverse17 » 17.07.2013, 08:00

Vielen Dank für die Antworten.

Ich kann nicht zu 100% ausschließen das ich unschuldig bin, bin mir aber ziemlich sicher. Heute habe ich eine Mail bekommen in der ein Foto vom Schaden am anderen Fahrzeug war. Das war jedoch ein anderer Schaden als der den diese Frau mir beim Vorfall gezeigt hat und die Stelle an dem der Schaden ist kann ich wirklich unmöglich erreicht haben. Ich war beim rückwärts einparken und der Schaden am Foto befand sich über dem rechten hinteren Reifen. Wäre ich da dran gekommen dann wäre ich angestanden und hätte nicht einfach in die Parklücke einfahren können.

Der Bericht der Werkstatt gibt einen Schaden von 200€ an.

Zur Fahrerflucht:
Ich habe verneint die Daten anzugeben. Habe das Auto jedoch abgestellt und als ich ausgestiegen bin fuhr sie dann mit ihrem Auto weiter und danach bin ich dann zum Eingang des Schwimmbads weiter gegangen.
Jetzt ist halt die Frage ob es als Fahrerflucht ab dem Punkt an dem ich verneinte oder ob es wirklich darauf ankommt wer als erster den Unfallort verlässt.

anonym_m85
Beiträge: 3
Registriert: 30.09.2013, 10:30

Beitrag von anonym_m85 » 30.09.2013, 15:41

Fahrerflucht besteht erst dann wenn du dich vom Unfallort entfernst und der "unfall"-gegner noch immer wartet.

mir wurde auch einmal von einem polizeibeamten erklärt dass wenn person A person B beschuldigt einen schaden am FZG A verursacht zu haben muss B einen unfallbericht ausfüllen. B müsste sich mit der eigenen versicherung zusammensprechen wie B es sieht. anschließend sollten dann die versicherungen den schaden genauer begutachten und dann entscheiden ob B der mögliche schadensverursacher sein könnte.

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