Fragen zum Zentralen Melderegister

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
klausd
Beiträge: 1
Registriert: 24.06.2013, 21:38

Fragen zum Zentralen Melderegister

Beitrag von klausd » 24.06.2013, 22:24

Guten Tag,

ich vertrete ein Unternehmen aus Deutschland und habe - im Zusammenhang mit einem Inkassoverfahren - einige Fragen zum österreichischen Melderecht. Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Der Sachverhalt kurz und knapp:

- Ein deutscher Staatsangehöriger hat seinen Wohnsitz in Österreich.

- Die Meldeanschrift ist durch eine Auskunft aus dem ZMR (via Magistrat der Stadt Wien) belegt: Anfrage nach Vorname + Nachname + Geburtsdatum. Ergebnis: "Im Zentralen Melderegister scheinen folgende Meldedaten auf: Wohnsitzqualität: Hauptwohnsitz; Straße (es folgt die vollständige Adresse)"

- Es soll der Person nun ein offizielles Schriftstück zugestellt werden, per Einschreiben mit Rückschein. Die Briefsendung kommt aber mit dem Vermerk "verzogen" zurück. Es ist keine neue Anschrift vermerkt.

- Daraufhin wird eine erneute ZMR-Auskunft eingeholt. Die Antwort lautet überraschenderweise: "Es liegen über den/die Gesuchte(n) keine Daten für eine Meldeauskunft vor."

- Bei genauerer Durchsicht der Unterlagen stelle ich fest, dass bei dieser zweiten Anfrage drei Schreibfehler in der Adresse vorlagen gegenüber dem Ergebnis der ersten ZMR-Auskunft (fehlende Tür-/Wohnungsnummer sowie Buchstabendreher in Straße und Ortsnamen).

Mir ist bekannt, dass beim Umzug innerhalb Österreichs sofort eine Anmeldung/Ummeldung beim Melderegister zu erfolgen hat; bei Abmeldung wegen Umzug ins Ausland wird auf dem Formulat zumindest nach dem Zielland gefragt.

Es stellen sich mir nun folgende Fragen:

Vorausgesetzt, die Person ist tatsächlich verzogen, innerhalb Österreichs oder ins Ausland - wäre es dann normal, dass die ZMR-Auskunft "Keine Daten" ergibt, oder müsste dann nicht zumindest ein Eintrag über die Abmeldung zurückgeliefert werden?

Heißt das im Umkehrschluss, dass allein die Schreibfehler bei der zweiten Abfrage dazu geführt haben könnten, dass die Person nicht im Register gefunden werden konnte? Würde es sich lohnen, eine weitere Anfrage nur mit Name/Vorname/Geburtsdatum zu stellen?

Welche anderen Möglichkeiten haben wir - aus österreichischer Sicht - die aktuelle Wohnanschrift der Person zu ermitteln, oder (bei Abmeldung) zumindest das Land, in das der Umzug erfolgt ist?

Ich freue mich über Antworten und bedanke mich im voraus.



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 25.06.2013, 06:25

Holen sie sich einen Spezialisten zur Forderungsbetreibung, der findet die Adresse raus, ansonsten beantragen sie einen Abwesenheitskurator zu bestellen...

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 45 Gäste