Besitzstörungsklage und Schadenersatzforderung

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Bleeding
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Besitzstörungsklage und Schadenersatzforderung

Beitrag von Bleeding » 19.06.2013, 13:48

Hallo,

ich bin hier schon länger interessierter Mitleser - doch nun hat es mich auch mal selbst erwischt und ich benötige Rechtshilfe.

Ich habe in einer kostenpflichtigen Tiefgarage auf einem reservierten Parkplatz geparkt. Natürlich unabsichtlich, ich habe die, dürftige aber vorhandene, Beschilderung einfach übersehen. Unabsichtlich oder nicht, die Besitzstörung erkenne ich natürlich an.

Mein Problem ist der geforderte Schadenersatz von 300 Euro. Zahle ich den nicht, wird mir mit einer Besitzstörungs- und Schadenersatzklage gedroht. Nicht nur dass es keine genaue Kostenaufschlüsselung gibt, sind da auch Forderungen wie "Kosten für Parkraumüberwachung", wo ich keinen direkten Zusammenhang mit einer Besitzstörung sehe, und Abschleppkosten für eine Leerfahrt als in den Pauschalbetrag eingerechnet angegeben.

Besonders die Abschleppkosten sehe ich aber nicht ein - und meines Wissens nach ist eine derartige Selbsthilfe nicht erlaubt und wird von den Gerichten in der Regel auch nicht als Schadenersatz anerkannt. Außerdem liegt mir keine Rechnung über diese angebliche Leerfahrt vor sodass ich hier auch annehme, dass ohnehin nur Geldmacherei betrieben werden soll.

Natürlich wäre es am günstigsten, wenn ich einfach zahle. Aber es geht mir hier auch ums Prinzip, weshalb ich entsprechend höhere Kosten für die Verhandlung in Kauf nehmen würde, um v.a. Abschleppkosten und "Parkraumüberwachung" nicht zahlen zu müssen. Die Antwaltskosten fund Haltererhebung würde ich bezahlen.

Gerne lasse ich mir dabei von einem Anwalt helfen.

Generell wären es ja offensichtlich zwei Klagen - eine für die Besitzstörungsklage, einmal Schadenersatz.

Welche Chancen hat eigentlich die Besitzstörungsklage wenn ich ja glaubhaft machen kann, dass es unabsichtlich war (wer zahlt schon für eine Tiefgarage und stellt sich dann erst recht auf einen reservierten Parkplatz?) und es daher auch keine Wiederholungsgefahr gibt (i.B. da ich auch kein Anrainer bin und mich in der Gegend weder privat noch beruflich normalerweise aufhalte)? Außerdem dauert die Besitzstörung ja auch nicht mehr an.

Wie gehe ich also am sinnvollsten vor? Bin für jede Hilfe sehr dankbar :)



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 19.06.2013, 18:40

Wenn sie die Besitzstörungsklage verlieren, kostet ihnen das mindestens ca. € 500,--. Hier muss man halt abwagen

BatLB
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Beitrag von BatLB » 19.06.2013, 22:46

Hubert Neubauer hat geschrieben:Wenn sie die Besitzstörungsklage verlieren, kostet ihnen das mindestens ca. € 500,--. Hier muss man halt abwagen
Scheinbar entfleucht ihnen die Grammatik.

@Bleeding: Ein Beratungsgespräch diesbezüglich bei einem Anwalt wäre die beste Möglichkeit seine Chancen abzuwägen. Im Prinzip ist die Forderung ja begründet, ob Einsicht besteht oder nicht KANN, muss aber nicht dazu führen das der Kläger etwäige Forderungen zurückzieht. Schon mit dem Kläger in Verbindung gesetzt und nett gefragt, ob man da nicht was machen kann - Verbunden mit einer Entschuldigung?

Bleeding
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Beitrag von Bleeding » 20.06.2013, 01:04

Hubert Neubauer hat geschrieben:Wenn sie die Besitzstörungsklage verlieren, kostet ihnen das mindestens ca. € 500,--. Hier muss man halt abwagen
Wie sieht es mit den möglichen Kosten für die Schadensersatzklage aus? Die würde ja separat laufen. Bzw. ist aus meiner Sicht anzunehmen, dass den Kläger nur ein Teil des geforderten Schadenersatzes zugesprochen wird - sind trotzdem alle Kosten von mir zu tragen?
BatLB hat geschrieben: Im Prinzip ist die Forderung ja begründet, ob Einsicht besteht oder nicht KANN, muss aber nicht dazu führen das der Kläger etwäige Forderungen zurückzieht. Schon mit dem Kläger in Verbindung gesetzt und nett gefragt, ob man da nicht was machen kann - Verbunden mit einer Entschuldigung?
Was die Besitzstörung betrifft ja, aber nicht was die Schadensersatzansprüche betrifft. Die Parkraumüberwachungskosten kann man mir sicher nicht anhängen, denn die wären auch entstanden, wenn ich die Besitzstörung nicht begangen hätte. Ebenfalls die Abschleppkosten - meiner Ansicht nach hat der Kläger nach österr. Gesetzen nicht das Recht, eigenmächtig so etwas durchzuführen. Diese Forderungen sehe ich daher nicht als begründet an.

Aber das ist eben auch meine vorrangige Frage, ob ich hier auch richtig liege.

Werde mich jetzt natürlich auch an den Anwalt des Klägers wenden, natürlich auch mit Bitte der Übermittlung meiner Entschuldigung, wollte aber eben nur vorher noch klären wie gerechtfertigt diese Schadenersatzforderungen wirklich sind. Denn die Punkte möchte ich natürlich auch vorbringen und ggf. klarmachen, dass ich aus Prinzip auch die Prozesskosten auf mich nehme, um mich gegen diese überhöhten Forderungen zu wehren.

BatLB
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Beitrag von BatLB » 20.06.2013, 03:05

Es ist in der Tat so, dass das abschleppen lassen ohne behördliche Anordnung, also von privat, verboten ist - Hier hat der Besitzer der Parkstelle ebenso eine Besitzstörung begangen. Abschleppkosten sind daher nicht zu bezahlen. Da wird allerdings kein Weg am Gericht vorbeiführen, da der Parkplatzbesitzer seinen Fehler garantiert nicht einsehen wird.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 20.06.2013, 06:30

Meistens beinhalten Besitzstoerungsaufforderungsschreiben einen pauschalen Schadenersatz fuer den Besitzer und einen Kostenbeitrag fuer den RA plus Barauslagen.

Sie koennen abwaegen entweder sie bezahlen diese € 300 oder sie lassen eine Besitzstoerungsklage einbringen und bezahlen mind € 500

Prinzipiell waere mir egal fuer was das Geld gewidmet ist, hauptsache es ist weniger...

Aber prinzipiell ist man fuer einen Schaden beweispflichtig, wenn immer Leute falsch parken dann waere eine Parkraumueberwachung mglerweise ersatzfsehig...

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