Pistenunfall mit schwerer Körperverletzung

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Sven Strassgschwandtner
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Pistenunfall mit schwerer Körperverletzung

Beitrag von Sven Strassgschwandtner » 04.06.2013, 19:16

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
A wurde auf der Skipiste von B überfahren. A hatte darauf einen Pneumothorax und war in Summe 10 Tage stationär und weitere 2 Wochen in ambulanter Behandlung. B blieb unverletzt.
A wurde weder strafrechtlich-, als auch zivilrechtlich belangt. B erhielt laut telefonischer Auskunft eine Verwaltungsstrafe (Behördenstrafe).
Mich würde interessieren, aufgrund welcher Bestimmung (Gesetz, Paragraph?) B die Strafe bekommen haben könnte und ob A Anspruch auf Erhalt dieser Strafverfügung hat? :?:



Manannan
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Beitrag von Manannan » 04.06.2013, 19:38

War der Schiunfall in Österreich?
Als einzigen Tatbestand den ich mir hier vorstellen kann, ist, dass B gegen die Helmpflicht verstoßen hat. Dies kann eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.

Sven Strassgschwandtner
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Beitrag von Sven Strassgschwandtner » 05.06.2013, 07:28

Ja, am Kreischberg in der. Steiermark (BPD Judenburg). Die Helmpflicht kann's wohl kaumgewesen sein, da auch A keinen trug. In der Stmk. Gilt die Helmpflicht auch nur für Minderjährige bis zum 15. Lebensjahr (§20b Steiermärkisches Landessportgesetz).

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