Es geht um Folgendes: Ich habe vor einigen Monaten ein Inserat entdeckt, in dem A. eine schöne Rassekatze verschenkte. Bin dann hingefahren und hab sie mir angeschaut und auch gleich mitgenommen. Die Katze ist aus privaten Gründen weggegeben worden. Auf jeden Fall hat A. mir gesagt, ich kann die Katze jederzeit zurückbringen und solle sie nicht weitergeben, falls ich sie nicht mehr will. Ich hab mich dazu entschlossen, die Katze um EUR 300.- zu verkaufen.
A. hat sich vor kurzem bei mir gemeldet und verlangt, nachdem A. davon mitbekommen hat, dass ich die Katze verkauft habe, die Katze zurück. Schwierig, da sie ja nicht mehr bei mir ist

Nun würde ich gerne wissen, wie die Rechtslage hierzu ist. Ich weiß zwar, dass man eine Schenkung nur in Ausnahmen zurückforden kann, in der Regel eben nicht. Was mir jedoch sorgen macht ist, dass A. gesagt hat ich solle die Katze nicht weitergeben, sondern zurückgeben, sollte es nicht mehr passen. Wie siehts nun aus? Hab ich Konsequenzen zu befürchten? Ich denke, A. hätte sich vorher überlegen sollen, ob sie die Katze weggibt oder nicht.
Was meint ihr? Wie sieht die Rechtslage aus?
liebe Grüße und danke für Eure Tipps,
alsa