Hallo!
Ich habe eine Frage an alle Juristen und Juristinnen unter euch!
Mein Freund wurde heute von einem hartnäckigen Promoter einer Tierorganisation angesprochen (es hieß zuerst nur: "Möchten Sie an einer anonymen Umfrage teilnehmen?"). Danach wurde er angeworben, halbjährlich Geld einzuzahlen und ließ erst locker, als mein Freund klein bei gab.
Jetzt meine Frage: Wie schaut es rechtlich gesehen mit einem Rücktritt aus? (Das ganze wäre nur halb so schlimm - es war immer die Rede von 12€ und nicht schließlich von stolzen 150€!)
Mfg
Und danke für eure Antworten!
Rücktrittsrecht bei Greenpeace bzw. ähnlichen Organisationen
Ach ja; hier der Link: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... Suchworte=
Hallo!
Erstmal danke für die schnelle Antwort! Ich hab mir das jetzt durchgelesen und zu Abschnitt II, §3, Absatz 2
»» (2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.««
möchte ich wissen, ob das auch gilt, wenn ich auf einer Häuslbau-Messe bin und jemand, der am Messegelände steht und mich zu einer Umfrage ködert (für eine Organisation die nichts mit Häuselbauen, sondern mit Tieren zu tun hat) und dann erst zu demeigentlichen Stand führt, darunter fällt oder unter dem normalen Recht, welches besagt (ich zitiere)
»» § 3. (1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anläßlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.««
???
Erstmal danke für die schnelle Antwort! Ich hab mir das jetzt durchgelesen und zu Abschnitt II, §3, Absatz 2
»» (2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.««
möchte ich wissen, ob das auch gilt, wenn ich auf einer Häuslbau-Messe bin und jemand, der am Messegelände steht und mich zu einer Umfrage ködert (für eine Organisation die nichts mit Häuselbauen, sondern mit Tieren zu tun hat) und dann erst zu demeigentlichen Stand führt, darunter fällt oder unter dem normalen Recht, welches besagt (ich zitiere)
»» § 3. (1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anläßlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.««
???
Also ohne mir die Bestimmung näher angeschaut zu haben (also keine Judikatur und Materialien): Ich würde sagen, dass der Gesetzgeber annimmt, dass Verbraucher, die auf eine bestimmte Messe gehen bezüglich solcher Geschäfte die naturgemäß und erwartungsgemäß auf einer solchen Messe abgeschlossen werden nicht schutzwürdig sind. Wird aber - wie in dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt - ein Geschäft abgeschlossen welches der Ausrichtung der Messe völlig fremd ist, kann ich mir vorstellen, dass das Rücktrittsrecht dennoch zur Anwendung kommt.
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