Todesfall - Grundbuchaustragung wurde aber schon beantragt??
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Todesfall - Grundbuchaustragung wurde aber schon beantragt??
Hallo
Ich habe eine Frage und hab leider im Internet nicht wirklich etwas darüber erfahren. Mein Lebensgefährte ist vor 3 Wochen gestorben, wir haben zusammen in seinem Haus gewohnt. Seine Ex Frau war noch im Grundbuch miteingetragen, jedoch wurde letztes Jahr im November schon eine Austragung aus dem Grundbuch beantragt, leider ist bis heute noch scheinbar keine erfolgt, da noch kein Brief od. irgendwas gekommen ist, die Gebühren an Fa und noch eine wurden aber schon bezahlt? Wird die Austragung noch akzeptiert od. bleibt es beim alten, dass die Ex Frau Ihre 50% vom Haus bekommt, eigentlich sollten ja die Kinder das ganze Haus bekommen, denn ich als Lebensgefährtin hab ja sowieso keine Ansprüche.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Besten Dank
Ich habe eine Frage und hab leider im Internet nicht wirklich etwas darüber erfahren. Mein Lebensgefährte ist vor 3 Wochen gestorben, wir haben zusammen in seinem Haus gewohnt. Seine Ex Frau war noch im Grundbuch miteingetragen, jedoch wurde letztes Jahr im November schon eine Austragung aus dem Grundbuch beantragt, leider ist bis heute noch scheinbar keine erfolgt, da noch kein Brief od. irgendwas gekommen ist, die Gebühren an Fa und noch eine wurden aber schon bezahlt? Wird die Austragung noch akzeptiert od. bleibt es beim alten, dass die Ex Frau Ihre 50% vom Haus bekommt, eigentlich sollten ja die Kinder das ganze Haus bekommen, denn ich als Lebensgefährtin hab ja sowieso keine Ansprüche.
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Wenn es vor dem Tod Ihres Lebensgefährten einen gültigen Vertrag (Kauf, Schenkung oä) oder Vergleich (z.B. im Rahmen einer Scheidung) oder sonst einen gültigen Titel gab, dann kann aufgrund dieses Titels der Eigentumserwerb im Grundbuch durchgeführt werden, bzw. kann jetzt "nachgeholt werden", stellt also die neue Ausgangslage dar.
Dazu müsste man aber heraus finden, was für ein Titel das war und wo sich die Urkunde dazu befindet und ob diese rechtsgültig ist.
mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Dazu müsste man aber heraus finden, was für ein Titel das war und wo sich die Urkunde dazu befindet und ob diese rechtsgültig ist.
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Ich kenn mich da leider zu wenig aus, aber in der Scheidung steht halt wer was bekommt und dass sie aus dem Haus auszieht und keine weiteren Verpflichtungen hat. Aus dem Grundbuch wurde sie damals noch nicht ausgetragen, weil das noch zu teuer war. Aber ich denke mir, wenn die Austragung schon beantragt wurde (sogar schon glaub es waren so 400 ans FA gezahlt wurde und irgend eine Gebühr noch), sollte es ja eine Möglichkeit noch geben, dass das auch ohne ihr Zustimmen alleine seinen Kindern zukommt, die sind zwar jetzt noch Minderjährig, aber es kann wenigstens noch nicht verkauft werden??
Besten Dank für Ihre Antwort vorhin.
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Also grundsätzlich sind die Eltern die gesetzliche Vertreter der mj Kinder (in gewissen Konstellationen kann aber anderes gelten). Für bestimmte Geschäfte ist aber die Zustimmung des zuständigen Pflegschaftsgerichts notwendig. Dies gilt zB für die Übereignung von Liegenschaften, hat aber mit dem Tod Ihres Lebensgefährten grundsätzlich nichts zu tun.
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