Hallo,
Ich habe vor ca. 2 Jahren meinem Vater 2000€ geliehen, damit er nicht noch zusätzlich einen Kredit fürs Hausbauen aufnehmen muss.
Wir haben alles mündlich geregelt was die Ausleihe angeht, so haben wir vereinbart, dass er mir das Geld in Raten (jedes Monat 300€ bis ausbezahlt) zurückzahlt, nachdem er mir keine Alimente mehr zahlen muss.
Nun zum Problem:
Mein Vater und ich haben uns im Dezember zerstritten, er meinte er zahlt mir von nun an keine Alimente mehr (obwohl ich mich noch im Master Studium befinde), stattdessen, wie ausgemacht, überweist er mir von nun an die Rückzahlungen.
Das hat er die ersten beiden Monate gemacht, durch drängen von meiner Seite.
Doch dieses Monat habe ich noch keine Rückzahlung erhalten, es stehen noch 1.400€ aus.
Auf SMSn antwortet er nicht, und meine Anrufe werden ignoriert.
Meine Frage daher ist, was kann ich rechtlich tun um mein Geld zurück zu bekommen?
Bei der Überweisung der 2000€ habe ich im Buchungstext "Leihe für den Hausbau" angegeben.
Er überweist mir das Geld auch mit dem Text "'2. Rückzahlung märz' 2013 von 2000" und ein Telefonat mit ihm habe ich aufgenommen, in welchem er sagt, dass er mir das Geld schuldig ist und er mir das nun monatlich wie abgemacht zahlt.
Kann mir das vor Gericht helfen?
Danke und LG
Private Geldleihe
Das Verwenden der geheimen Aufnahme des Gesprächs ist strafrechtlich problematisch. Zulässig ist es das Gespräch anhand der Aufnahme aufzuschreiben und die Niederschrift vorzulegen, wenn man die Aufnahme angefertigt hat, um sich später an den Wortlaut erinnern zu können.
Wegen des Darlehens: Es ist natürlich immer schwer vorherzusehen wie ein Gericht entscheiden wir. Da aber die Überweisungen entsprechend gewidmet wurden, haben Sie zumindest eine gute Basis für die Prozessführung. Zu bedenken ist aber, dass nicht nur relevant ist zu beweisen, dass ein Darlehen gewährt wurde. Auch die Fälligkeit der Rüchzahlung (also dass es Ihr Vater ihnen schon jetzt zurückzahlen muss) ist zu beweisen.
Zum Unterhalt möchte ich auch kurz Stellung nehmen: sofern Ihr Vater verpflichtet ist Unterhalt zu leisten, darf er die Zahlung nicht einstellen und der Unterhalt kann gerichtlich geltend gemacht werden.
Wegen des Darlehens: Es ist natürlich immer schwer vorherzusehen wie ein Gericht entscheiden wir. Da aber die Überweisungen entsprechend gewidmet wurden, haben Sie zumindest eine gute Basis für die Prozessführung. Zu bedenken ist aber, dass nicht nur relevant ist zu beweisen, dass ein Darlehen gewährt wurde. Auch die Fälligkeit der Rüchzahlung (also dass es Ihr Vater ihnen schon jetzt zurückzahlen muss) ist zu beweisen.
Zum Unterhalt möchte ich auch kurz Stellung nehmen: sofern Ihr Vater verpflichtet ist Unterhalt zu leisten, darf er die Zahlung nicht einstellen und der Unterhalt kann gerichtlich geltend gemacht werden.
Ich habe das Telefonat auch nur für mich persönlich damals aufgenommen, um eben nicht zu vergessen was und vorallem wie er etwas gesagt hat.Das Verwenden der geheimen Aufnahme des Gesprächs ist strafrechtlich problematisch. Zulässig ist es das Gespräch anhand der Aufnahme aufzuschreiben und die Niederschrift vorzulegen, wenn man die Aufnahme angefertigt hat, um sich später an den Wortlaut erinnern zu können.
Vielen Dank für die Antworten!
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