Gutschein ohne Barablöse _ Gültigkeitsdauer

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stive
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Gutschein ohne Barablöse _ Gültigkeitsdauer

Beitrag von stive » 22.04.2013, 11:56

Hallo!

Vorab: In Österreich hat es 2012 das Urteil des Oberstengerichtshof gegeben das Gutscheine 30 Jahre gültig sein müssen - und ein Ablaufdatum nicht zulässig ist - dies gilt auch rückwirkend-

Meine Frage:

Habe einen Gutschein für ein Thermenwochenende - dieser Gutschein ist 2007 abgelaufen (auf dem Gutschein ist kein Geldbetrag ersichtlich...auch nicht ob der Gutschein gekauft, gewonnen,.....wurde)

Der Gutschein wurde mir von einem Bekannten zum Geburtstag geschenkt.

Habe bei dieser Therme angerufen und nachgefragt und den Gutscheincode durchgegeben.

Antwort: Der Gutschein wurde bei Ihnen nicht gekauft sondern wurde durch ein Gewinnspiel erworben...oder wurde von Ihnen verschenkt genau ist es nicht mehr nachvollziebar.....und wäre es ein Gutschein der barabgelöst wurde wäre er noch gültig...


Hat jemand Erfahrungen mit solch Guscheinen?
Wie kann ich wissen das dieser Guschein nicht barabgelöst wurde?
Was kann ich dagegen tun - Einspruch halten sinnvoll?

Danke



Manannan
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Beitrag von Manannan » 22.04.2013, 12:14

Wenn der Gutschein durch ein von der ausstellenden Firma organisierten Gewinnspiel erworben wurde, haben Sie auf Grundlage der zit OGH-Entscheidung keinen Rechtsanspruch auf Barablöse.
Das Urteil des OGH bezieht sich in erster Linie auf bereicherungsrechtliche Ansprüche. Diese wären zB gegeben, wenn eine Dritte Person den Gutschein beim Unternehmer entgeltlich erworben hätte.
Wurde dieser hingegen vom Unternehmen selbst bereitgestellt, wurde dieses somit auch nicht bereichert.

stive
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Beitrag von stive » 22.04.2013, 12:25

Danke für die Antwort - auch einleuchtend die Antwort!

Jedoch handelt es sich um ein gesamtes Wochenende mit einen Wert von sicher ca. 600 Euro.......und mir persönlich ist nicht einleuchtend das ich ja nicht wissen kann das der Gutschein nicht durch Bargeld abgelöst wurde...und dies ja am Gutschein nirgends gekennzeichnet ist!

Wäre es sinnvoll die Firma anzuschreiben? (telefonisch wurde mir bereits mitgeteilt das der Gutschein nicht gültig ist)

Manannan
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Beitrag von Manannan » 22.04.2013, 12:32

Fragen kostet nichts. Auch wenn Sie keinen Rechtsanspruch haben, so muss sich die Firma auch bewusst sein, dass sie sich durch Nichtinanspruchnahme auch Aufwendungen erspart hat. Vielleicht ist eine kulante Lösung möglich.

Ratlex
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Beitrag von Ratlex » 22.04.2013, 12:34

Ich würde mich bei der Person erkundigen die Ihnen den Gutschein geschenkt hat. Sie müsste wissen wie der Gutschein erlangt wurde und hat vielleicht einen entsprechenden Nachweis. Danach bzw auch alternativ dazu mach es gewiss Sinn das Unternehmen anzuschreiben, da man auf einer allfälligen schriftlichen Antwort die weitere Vorgehensweise aufbauen kann.

stive
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Beitrag von stive » 22.04.2013, 12:46

Danke für die Antwort!

Der Gutscheinverschenker kann leider nicht mehr befragt werde....

Ich Danke für die schnellen Antworten!

PS: sollte jemand irgendwelche Briefvorlagen für solche Anliegen kennen, die im Internet runterladbar sind - bitte ich um den Link.

Danke

Manannan
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Beitrag von Manannan » 22.04.2013, 20:36

Da es sich um einen vom Unternehmen selbst bereitgestellten sog Gratisgutschein handelt, obliegt vor allem die Gestaltung der Gültigkeitsdauer dem Unternehmen. Diese dürfte mit Sicherheit abgelaufen sein.
Da Ihren Schilderungen zufolge kein Rechtsanspruch ableitbar ist und auch nicht die strenge Verjährungsbestimmung wie bei entgeltlichen Gutscheinen gilt, empfiehlt sich ein formloses Schreiben an dieses Unternehmen. Zudem waren auch nicht Sie der Gewinner, was die Sache zusätzlich erschwert.

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