Hallo.
Ich bin heute einen praxiskommentar zum abgb durchgegangen und da stand der Ausdruck fehlen eines realen substrat. Könnt ihr mir helfen was das genau bedeutet ?
was bedeutet reales substrat?
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- Registriert: 18.04.2013, 20:46
Ich denke das ist so zu verstehen: der Erwerb von Eigentum (einen Titel vorausgesetzt) erfolgt durch die Übergabe, die auf unterschiedliche Arten erfolgen kann (zB körperliche Übergabe, Übergabe durch Zeichen etc). Beim Miteigentum ist man zu einem gewissen Anteil Eigentümer einer Sache. Dieser Anteil selbst ist jedoch keine körperliche Sache die durch körperliche Übergabe übergeben werden kann. Daher bleiben nur die Übergabemöglichkeiten nach §§ 427f.
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