Regelung für Ablösen bei Reihenhäusern?

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Manannan
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Beitrag von Manannan » 22.03.2013, 12:40

§ 27 MRG aber nur im Vollanwendungsbereich! Das konnte die Fragestellerin trotz Befragung bis dato nicht abschließend beantworten.

Laut OGH sind bis zu sechs Monatsmieten (Richtwert!) als Kaution zulässig. Darüber hinausgehende Beträge sind nur dann keine verbotenen Ablösen iSv § s7 MRG, wenn der Vermieter ein besonderes Sicherstellungsbedürfnis nachweisen kann.

(vgl immolex 1997/37, 2000/23, MietSlg 578.337)



athene
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Beitrag von athene » 27.03.2013, 16:07

Vielen Dank für die rege Diskussion!

Ich habe inzwischen versucht, mich kundig zu machen, ob das betreffende Objekt überhaupt ins MRG fällt - üblicherweise fallen da nämlich Häuser nicht hinein, erst ab 2 Wohnungen.

Es gibt zwar schon Regelungen, das kommt auf den Bauträger, Baujahr, etc., an, aber dazu braucht es Unterlagen, die ich natürlich nicht habe. Und auch nicht bekomme.

Die Genossenschaft hat - im Gegensatz dazu, was weiter oben geschrieben wurde - sehr wohl ein Recht, in einen Mietvertrag einzugreifen.
Nämlich dann, wenn das Mietobjekt gar nicht genützt wird.

Die Genossenschaft hat dem Mieter sehr wohl klar gemacht, dass er, wenn er sich mit uns nicht einigt, mit keinem anderen Nachmieter mehr antanzen darf, bzw. dann tatsächlich in das Haus einziehen muss. Er kann es also kein zweites Mal versuchen, von irgendjemandem dafür Geld zu kassieren.

WENN er nicht in absehbarer Zeit dort selbst einzieht (will er ja auch nicht, hat er ja bis jetzt auch nicht gemacht), dann nehmen sie es ihm sehr wohl weg, wegen Nichtbenützung. Eben, weil es für diese Häuser eine riesige Anmeldungsliste gibt.
liebe Grüße
athene

athene
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Beitrag von athene » 30.03.2013, 19:46

Abschließend zur regen Diskussion und Lösungsvorschlägen, für die ich mich sehr herzlich bedanke, kann ich euch heute mitteilen, dass es uns doch noch gelungen ist, uns mit dem Mieter zu einigen. Anscheinend war er inzwischen mürbe und wollte die Sache endlich abschließen.
Er ist von seinen hohen Forderungen abgegangen und wir werden ihm einen moderaten Betrag bezahlen.
Vielen Dank und liebe Grüße
athene

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