Hallo!
Zur Vorgeschichte, ich habe mir ein Auto am 15.3.2013 gekauft
Da das Auto rein meiner Anschauung (ich bin kein Mechaniker) gepasst hat, hab ich diesen auch gleich zugestimmt.
Daher das "Pickerl" 2 Tage vorher, also am 13.3.2013, gemacht wurde, bin ich davon ausgegangen dass das Auto in einem guten Zustand sei (Natürlich dem alter entsprechend BJ 1999).
Ich habe mir den Prüfbericht nochmal angesehen und danach haben wir einen Kaufvertrag (Handgeschrieben) gemacht
Ich habe ihn nochmals 2 Mal gefragt ob die Angaben zum Auto auch wirklich der Wahrheit entspricht und keine weiteren Mängel vorhanden sind.
Er antwortete mit einem JA.
Im Prüfberichtstand folgendes
Bremsleitungen: leichter Mangel
Lenkgestänge, Lenkseile, Spurstange, Lenkhebel: schwerer Mangel-behoben
Achsaufhängung: leichter Mangel
Stoßdämpfer: leichter Mangel
Quer-, Schräg- und Längslenker: schwerer Mangel-behoben
Abgasführung und Schalldämpfer: leichter Mangel
Boden: leichter Mangel
Wir haben folgenden Kaufvertrag geschrieben:
Name des Käufers: xxx
Name des Verkäufers: xxx
Daten zum Auto
Baujahr: xxxx
KM:xxxxxxx
Typ:xxx
Preis: xxxx
Mängel: laut Prüfbericht!
Unterschrift vom Verkäufer
Unterschrift vom Käufer
Soweit alles ausgefühlt ab zum Anmelden wo alles geklappt hat.
Nun fahr ich los und...
Folgende Fehler sind mir bei der Fahrt aufgefallen.
Der Turbo fällt im 4. Gang bei ca 3000 Touren aus, wenn man ihn nicht soweit raufdreht dann: im 5 Gang bei ca. 2500 Touren (ca 120 KMH)
Kühlsystem blinkt rot (Laut Handbuch schwerer Mangel, sofort Stehenbleiben)
Handbremse funktioniert nicht, wie sie funktionieren sollte ( ich kann mit der Handbremse losfahren) und rolle an der Ampel weg!
nun gut, heute fahre ich in die Werkstatt, wo sie den Prüfbericht machten und frage dort nochmals nach, wie so ein Auto durchkommen konnte.
Was ich fragen möchte ist,
Habe ich ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag daher ja die Mängel nicht der Wahrheit entsprechen
Wenn ja, kann ich eine Schadenersatzforderung für die Anmeldegebühr erheben?
Habe ich ein Recht bei der Werkstatt wo die Prüfung gemacht wurde (Entschädigung)
Wenn noch weitere "schwere Mängel" hinzukommen sollten, kann ich rechtliche Schritte gegen die Werkstatt einleiten?
Ich hoffe es kann mir jemand diese Fragen beantworten und
Bedanke mich im Vorraus
Mit freundlichen Grüßen
Rücktrittsrecht- AUTO
Nachdem Ihnen der Verkäufer auf Ihr zweimaliges Fragen glaubhaft versicherte, dass keine weiteren Mängel vorhanden sind, ist eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums möglich, da eine ausdrückliche Befragung eine Aufklärungspflicht des Befragten begründet (vgl OGH 7 Ob 680/83 bzw ZVR 1985/143 S 272).
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