Hallo.
Ich hätte gerne als Freund einer Betroffenen, ihre Meinungen über die Möglichkeit einer Klage zu folgenden Szenario:
Abgang zur Garage einer Messehalle, die Treppe ist ein Metallgitter mit griffiger Beschaffenheit, wohl zwecks Minderung der Rutschgefahr.
Betroffene stürzt auf Grund der extremen Griffigkeit am Boden die Treppe runter und zieht sich schwere Verletzungen (Nasenbruch, Schnitte Gesicht) zu.
Einige Passanten stolpern ebenso fast wegen der Beschaffenheit der Treppenoberfläche.
Die Treppe befindet sich im überdachten Bereich, somit ist diese extreme Bodenhaftung weder nötig, oder wünschenswert.
Meine Fragen:
Sehen sie Chancen hier den Eigentümer/Betreiber in die Haftung zu nehmen?
Es ist keine Beschilderung mit Hinweis über das Gefahrenpotential angebracht.
Es wurden polizeilich die Daten des Vorfalles aufgenommen, bei Frage in diese Richtung gehend, meinte der Beamte nur: da kann man nix machen...
Ist hier eine Anzeige gegen den Eigentümer/Betreiber möglich?
Es sei hier auch noch erwähnt, das keine Beeinträchtigung durch Genussmittel oder Medikamente in dem Unfall involviert waren und es der Dame primär um Änderung dieser wohl lebensbedrohlichen Gefahr für die Menschen geht.
Danke für ihre Unterstützung.
Verletzungen durch Treppensturz
Grundsätzlich sind Treppen auch mit rutschsicherem Handlauf zu versehen. Wird idR spätestens bei der Kollaudierung durch die Baubehörde geprüft. Ich gehe daher davon aus, dass ein solcher vorhanden war.
Meines Erachtens hat der Eigentümer/Betreiber die nötigen Sicherheitsvorkehrungen geschaffen, sodass ihm hier keine Sorgfaltswidrigkeit vorzuwerfen ist. So bedauerlich das für Ihre Bekannte auch ist, eine Klage dürfte wenig Aussicht auf Erfolg haben. Der Gesetzgeber kann nicht alle Lebensumstände regeln um damit jede Eigenverantwortung ausschließen.
Sollte Ihre Bekannte eine RSV haben, sollten die genaueren Umstände ev noch von einem Anwalt geprüft werden.
Meines Erachtens hat der Eigentümer/Betreiber die nötigen Sicherheitsvorkehrungen geschaffen, sodass ihm hier keine Sorgfaltswidrigkeit vorzuwerfen ist. So bedauerlich das für Ihre Bekannte auch ist, eine Klage dürfte wenig Aussicht auf Erfolg haben. Der Gesetzgeber kann nicht alle Lebensumstände regeln um damit jede Eigenverantwortung ausschließen.
Sollte Ihre Bekannte eine RSV haben, sollten die genaueren Umstände ev noch von einem Anwalt geprüft werden.
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