Hallo zusammen! Eine Frage:
Mein Verpächter hat in meinem gepachteten Gebäude kleine Umbauarbeiten durchgeführt (Einsetzen eines Putzschachtes für Kamin für anderes Stockwerk) ohne meines Wissens und hat Schutt und Dreck hinterlassen.
Daraufhin bin ich aufgrund der umherliegenden Sachen gestürzt un hab mir den Menisskus gerissen, worauf ich operiert worden bin und jetzt im Krankenstand noch eine Zeit lang dahin vegetiere....
(2 Wochen nicht belasten, Physiotherapie etc...)
Gibt es hier Möglichkeiten Schmerzensgeld, Schadenersatz zu erheben?
Unfall im gepachteten Gebäude
Der Vermieter muss beweisen, dass ihn an Ihrem Unfall kein Verschulden trifft.
Hinzuweisen ist, dass in Mietverträgen üblicher Weise Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Der Vermieter haftet in diesem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Andernfalls wäre eine deliktische Haftung zu prüfen. Diesfalls müssten Sie beweisen, dass den Vermieter ein Verschulden trifft (zB keine ausreichende Absicherung der Baustelle etc.).
Die genauen Umstände müssten eruiert werden und ich kann daher nur sehr generell Auskunft erteilen. Ich gehe davon aus, dass Sie eine RSV haben und würde Ihnen daher empfehlen, einen RA zu konsultieren.
Hinzuweisen ist, dass in Mietverträgen üblicher Weise Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Der Vermieter haftet in diesem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Andernfalls wäre eine deliktische Haftung zu prüfen. Diesfalls müssten Sie beweisen, dass den Vermieter ein Verschulden trifft (zB keine ausreichende Absicherung der Baustelle etc.).
Die genauen Umstände müssten eruiert werden und ich kann daher nur sehr generell Auskunft erteilen. Ich gehe davon aus, dass Sie eine RSV haben und würde Ihnen daher empfehlen, einen RA zu konsultieren.
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