Hallo,
ich hätte folgende Frage:
Ich bin Obmann eines Vereins der Konzerte und Musikfestivals veranstaltet. Ich war nun beim Finanzamt und der hat mir ein Formular "Mitteilung über den Steuerabzug von beschränkt Steuerpflichtigen" (E19) .
Der sagte, dass wenn ich Künstler oder Bands aus dem Ausland habe 20% der Gage einbehalten muss und diese ans Finanzamt abführen muss. Muss nicht derjenige Künstler dies abführen? Wenn ich das abführen muss, wie wird das berechnet? Gage der Band durch Mitglieder und dann nur für die, die nicht in Österreich sind? Wie verhält es sich, wenn ich die Band über eine österreichische oder ausländische Bookingagentur buche. Muss das dann die Bookingagentur machen oder ebenfalls ich?
Ist das soweit überhaupt korrekt?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Steuerabzug von beschränkt Steuerpflichtigen
Es gab vor zwei Jahren einen spektakulären Fall wegen eines Auftritts von Paris Hilton im Tiroler Bergdorf Ischgl...
Der österreichische Veranstalter hat es damals nämlich verabsäumt, vom Honorar 20 Prozent "Ausländersteuer" als Sicherheit für den österreichischen Fiskus einzubehalten.
Scheinbar wäre Paris Hilton aber gar nicht heranzuziehen gewesen, da mit den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht...
Österreich hat zwar das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus in Österreich persönlich ausgeübten künstlerischen Aktivitäten, allerdings scheinbar nur, wenn die Honorare 20.000 Dollar in einem Jahr übersteigen.
Für Künstler aus dem Ausland, die z.B. in Deutschland bei einer Bookingagentur angemeldet sind und Steuern an das deutsche Finanzamt abführen, braucht also keine Ausländersteuer bezahlt werden.
Damit der Verzicht auf den Abzug der heimischen Steuer zulässig ist, muss der Künstler bzw. der Veranstalter halt eine Menge Papierkram einhalten, u.a. dass sich in Österreich kein Wohnsitz befindet und wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Künstler befindet und und und. Und wer füllt schon gerne Formulare aus?
Der österreichische Veranstalter hat es damals nämlich verabsäumt, vom Honorar 20 Prozent "Ausländersteuer" als Sicherheit für den österreichischen Fiskus einzubehalten.
Scheinbar wäre Paris Hilton aber gar nicht heranzuziehen gewesen, da mit den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht...
Österreich hat zwar das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus in Österreich persönlich ausgeübten künstlerischen Aktivitäten, allerdings scheinbar nur, wenn die Honorare 20.000 Dollar in einem Jahr übersteigen.
Für Künstler aus dem Ausland, die z.B. in Deutschland bei einer Bookingagentur angemeldet sind und Steuern an das deutsche Finanzamt abführen, braucht also keine Ausländersteuer bezahlt werden.
Damit der Verzicht auf den Abzug der heimischen Steuer zulässig ist, muss der Künstler bzw. der Veranstalter halt eine Menge Papierkram einhalten, u.a. dass sich in Österreich kein Wohnsitz befindet und wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Künstler befindet und und und. Und wer füllt schon gerne Formulare aus?
Vielen Dank für deine Antwort. Versteh ich das also richtig:
Solange die Gesamtgagen für alle Künstler USD 20.000,- nicht übersteigt ist nichts zu tun. Gilt das generell für Europa oder nur für Deutschland?
Wenn die Gagen USD 20.000,- übersteigen sind Formulare auszufüllen oder sind die generell auszufüllen?
Solange die Gesamtgagen für alle Künstler USD 20.000,- nicht übersteigt ist nichts zu tun. Gilt das generell für Europa oder nur für Deutschland?
Wenn die Gagen USD 20.000,- übersteigen sind Formulare auszufüllen oder sind die generell auszufüllen?
-
- Beiträge: 677
- Registriert: 07.08.2012, 08:42
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste