Hilfe bei meiner Strafverfügung bzgl. Verwaltungsstrafverf.
Hilfe bei meiner Strafverfügung bzgl. Verwaltungsstrafverf.
Sehr geehrte/r Dame/Herren,
such Hilfe im Bezug auf meine Strafverfügung.
Ausgangslage:
Habe von meiner BH folgenden RSB bekommen (Tatbeschreibung)
Sie haben bei Nebel nicht die vorgeschriebenen Scheinwerfer und Leuchten eingeschaltet gehabt,um dadurch den anderen Straßenbenützern das Fzg erkennbar zu machen,das richtige Abschätzen seiner Breite zu ermöglichen u. die Str.,soweit erforderlich,insbesondere im Hinblick auf die Fahrgeschw.,ausreichend zu beleuchten.
Habe Einspruch wiefolgt formuliert.
Habe diesen wie folgt formoliert und bitte um Kommentare was geändert gehört:
Als ich mich am 06.12.12 gegen 0820 Uhr auf den Weg in die Arbeit machte, schaltete ich wie immer bei meinem Auto (FORD C-Max Ghia) die Lichtautomatik ein. Diese schaltet das Licht entsprechend der Lichtverhältnisse ein und aus (siehe Kopie Auto Scheinwerfer Assistent). Deshalb kann ich mir auch nicht den Vorwurf bzw. die Strafverfügung erklären da die Lichtautomatik nach wie vor einwandfrei funktioniert. Weiteres war die Sicht zum erkennen anderer Verkehrsteilnehmer gegeben da es sich um Hochnebel handelte welcher knapp über den Baumkronen lag.
Deshalb bitte ich um Abweisung der Strafanzeige.
Danke an alle die mir helfen!!!
Presl
such Hilfe im Bezug auf meine Strafverfügung.
Ausgangslage:
Habe von meiner BH folgenden RSB bekommen (Tatbeschreibung)
Sie haben bei Nebel nicht die vorgeschriebenen Scheinwerfer und Leuchten eingeschaltet gehabt,um dadurch den anderen Straßenbenützern das Fzg erkennbar zu machen,das richtige Abschätzen seiner Breite zu ermöglichen u. die Str.,soweit erforderlich,insbesondere im Hinblick auf die Fahrgeschw.,ausreichend zu beleuchten.
Habe Einspruch wiefolgt formuliert.
Habe diesen wie folgt formoliert und bitte um Kommentare was geändert gehört:
Als ich mich am 06.12.12 gegen 0820 Uhr auf den Weg in die Arbeit machte, schaltete ich wie immer bei meinem Auto (FORD C-Max Ghia) die Lichtautomatik ein. Diese schaltet das Licht entsprechend der Lichtverhältnisse ein und aus (siehe Kopie Auto Scheinwerfer Assistent). Deshalb kann ich mir auch nicht den Vorwurf bzw. die Strafverfügung erklären da die Lichtautomatik nach wie vor einwandfrei funktioniert. Weiteres war die Sicht zum erkennen anderer Verkehrsteilnehmer gegeben da es sich um Hochnebel handelte welcher knapp über den Baumkronen lag.
Deshalb bitte ich um Abweisung der Strafanzeige.
Danke an alle die mir helfen!!!
Presl
Zuletzt geändert von Presl am 06.02.2013, 16:54, insgesamt 1-mal geändert.
War mir 100 % sicher, dass da was stand mit "Frist verstreichen lassen".
Welche Strafhöhe wurde verhängt?
Richtet sich Ihre Berufung nur gegen den Grund ...oder wollen Sie auch gegen die Höhe berufen?
Eine Lichtautomatik alleine ist als Argumentation eher dünn, zumal Sie diese - wie Sie schreiben - selbst erst aktivieren mussten. Schließlich hat sich der Fahrzeughalter vor Antritt der Fahrt bzw bei der Fahrt von den Lichtverhältnissen zu überzeugen und hat - wenn notwendig, ungeachtet technischer Einrichtungen (Lichtautomatik) für eine ausreichende Beleuchtung selbst zu sorgen.
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung?
Welche Strafhöhe wurde verhängt?
Richtet sich Ihre Berufung nur gegen den Grund ...oder wollen Sie auch gegen die Höhe berufen?
Eine Lichtautomatik alleine ist als Argumentation eher dünn, zumal Sie diese - wie Sie schreiben - selbst erst aktivieren mussten. Schließlich hat sich der Fahrzeughalter vor Antritt der Fahrt bzw bei der Fahrt von den Lichtverhältnissen zu überzeugen und hat - wenn notwendig, ungeachtet technischer Einrichtungen (Lichtautomatik) für eine ausreichende Beleuchtung selbst zu sorgen.
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung?
Argumentation
Ich will gegen die Höhe berufen und das die Behörde die Strafverfügung abweist.
Deshalb geht es mir um die Formolierung meines Schreibens an die BH wie ich es oben gemacht habe.
Ob ich hier was weglassen oder hinzufügen sollte aus Juristischer sicht???
Danke Preslmayr
Deshalb geht es mir um die Formolierung meines Schreibens an die BH wie ich es oben gemacht habe.
Ob ich hier was weglassen oder hinzufügen sollte aus Juristischer sicht???
Danke Preslmayr
Wenn Sie auch gegen die Höhe der Strafe berufen, dann müssen Sie das auch in der Berufung anführen.
Die Begründung der Lichtautomatik müsste noch dahingehend präzisiert werden, ab welcher Lichtstärke sich diese aktiviert. Die herrschenden Witterungsverhältnisse lassen sich beim meteorologischen Institut erfragen.
Wie ich bereits anführte, sehe ich das Problem darin, dass die Lichtautomatik erst manuell aktiviert werden muss. Haben Sie Zeugen, dass Sie diese aktivierten bzw Zeugen, die Ihre Angaben generell bestätigen können?
Wer hat die Anzeige eingebracht? Wurden Sie von der Polizei angehalten oder wurden Sie von einem Verkehrsteilnehmer angezeigt?
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so würde ich Ihnen empfehlen, einen Anwalt zu kontaktieren.
Die Begründung der Lichtautomatik müsste noch dahingehend präzisiert werden, ab welcher Lichtstärke sich diese aktiviert. Die herrschenden Witterungsverhältnisse lassen sich beim meteorologischen Institut erfragen.
Wie ich bereits anführte, sehe ich das Problem darin, dass die Lichtautomatik erst manuell aktiviert werden muss. Haben Sie Zeugen, dass Sie diese aktivierten bzw Zeugen, die Ihre Angaben generell bestätigen können?
Wer hat die Anzeige eingebracht? Wurden Sie von der Polizei angehalten oder wurden Sie von einem Verkehrsteilnehmer angezeigt?
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so würde ich Ihnen empfehlen, einen Anwalt zu kontaktieren.
Bitte um Antwort
Hallo nochmal!
Als Zeugin kann ich meine Gattin anführen welche mit mir fuhr!
Heist nicht Abweisung der Strafverfügung welche ich in meinem Schreiben so tituliert habe auch gleichzeitig Abweisung des Geldbetrages?
Dass mit der Helligkeit kann ich nicht beantworten da in der Bedienungsanleitung keine Angaben darüber.
Meteorolgisches Zentrum ist guter Hinweis!!
Aber zurück zu meiner Frage kann ich mein Schreiben so wegsenden oder würden sie etwas anders formolieren:
Als ich mich am 06.12.12 gegen 0820 Uhr auf den Weg in die Arbeit machte, schaltete ich wie immer bei meinem Auto (FORD C-Max Ghia) die Lichtautomatik ein. Diese schaltet das Licht entsprechend der Lichtverhältnisse ein und aus (siehe Kopie Auto Scheinwerfer Assistent). Deshalb kann ich mir auch nicht den Vorwurf bzw. die Strafverfügung erklären da die Lichtautomatik nach wie vor einwandfrei funktioniert. Weiteres war die Sicht zum erkennen anderer Verkehrsteilnehmer gegeben da es sich um Hochnebel handelte welcher knapp über den Baumkronen lag.
Deshalb bitte ich um Abweisung der Strafanzeige.
Danke Presl
Als Zeugin kann ich meine Gattin anführen welche mit mir fuhr!
Heist nicht Abweisung der Strafverfügung welche ich in meinem Schreiben so tituliert habe auch gleichzeitig Abweisung des Geldbetrages?
Dass mit der Helligkeit kann ich nicht beantworten da in der Bedienungsanleitung keine Angaben darüber.
Meteorolgisches Zentrum ist guter Hinweis!!
Aber zurück zu meiner Frage kann ich mein Schreiben so wegsenden oder würden sie etwas anders formolieren:
Als ich mich am 06.12.12 gegen 0820 Uhr auf den Weg in die Arbeit machte, schaltete ich wie immer bei meinem Auto (FORD C-Max Ghia) die Lichtautomatik ein. Diese schaltet das Licht entsprechend der Lichtverhältnisse ein und aus (siehe Kopie Auto Scheinwerfer Assistent). Deshalb kann ich mir auch nicht den Vorwurf bzw. die Strafverfügung erklären da die Lichtautomatik nach wie vor einwandfrei funktioniert. Weiteres war die Sicht zum erkennen anderer Verkehrsteilnehmer gegeben da es sich um Hochnebel handelte welcher knapp über den Baumkronen lag.
Deshalb bitte ich um Abweisung der Strafanzeige.
Danke Presl
Wenn sich Ihr Einspruch nur auf den Grund "Verstoß gegen § 99 KFG" richtet, dann ist die Formulierung so okay. Ich würde ev beim Hersteller nachfragen, ab welchen Lichtverhältnissen sich die Automatik einschaltet.
(Die Erfolgsaussichten sind mE jedoch gering. Wie ich schon ausführte, hat sich der Fahrer bei Antritt der Fahrt und auch während der Fahrt selbst zu vergewissern, ob die herrschenden Lichtverhältnisse ausreichend waren. Sollte die Automatik nicht funktioniert haben, dann müssen Sie eben das Licht manuell einschalten. Was würden Sie zum Beispiel in der Nacht machen?)
Sie könnten auch das mit der Automatik völlig weglassen und erklären, dass die herrschenden Lichtverhältnisse Ihrer Meinung nach ausreichend waren, da sich ansonsten auch die Lichtautomatik ihres Wagens zugeschaltet hätte. Aber auch ohne dieser hätten Sie zum fraglichen Zeitpunkt auf Grund der herrschenden Witterung (Hochnebel) keine Veranlassung gesehen, das Licht manuell einzuschalten.
Mit Ihrem Einspruch wird die Strafverfügung außer Kraft gesetzt und ein ordentliches Verfahren eingeleitet
Wenn Sie gegen beides berufen, dann wäre folgende Formulierung richtig:
Strafverfügung vom ____, Az ____
Einspruch dem Grunde und der Höhe nach.
Dem Grunde nach haben sie bereits angeführt.
Die Gattin als Zeugin ist okay.
Die Gründe, warum Sie auch gegen die Strafhöhe berufen, müssen Sie ebenfalls anführen.
(Die Erfolgsaussichten sind mE jedoch gering. Wie ich schon ausführte, hat sich der Fahrer bei Antritt der Fahrt und auch während der Fahrt selbst zu vergewissern, ob die herrschenden Lichtverhältnisse ausreichend waren. Sollte die Automatik nicht funktioniert haben, dann müssen Sie eben das Licht manuell einschalten. Was würden Sie zum Beispiel in der Nacht machen?)
Sie könnten auch das mit der Automatik völlig weglassen und erklären, dass die herrschenden Lichtverhältnisse Ihrer Meinung nach ausreichend waren, da sich ansonsten auch die Lichtautomatik ihres Wagens zugeschaltet hätte. Aber auch ohne dieser hätten Sie zum fraglichen Zeitpunkt auf Grund der herrschenden Witterung (Hochnebel) keine Veranlassung gesehen, das Licht manuell einzuschalten.
Mit Ihrem Einspruch wird die Strafverfügung außer Kraft gesetzt und ein ordentliches Verfahren eingeleitet
Wenn Sie gegen beides berufen, dann wäre folgende Formulierung richtig:
Strafverfügung vom ____, Az ____
Einspruch dem Grunde und der Höhe nach.
Dem Grunde nach haben sie bereits angeführt.
Die Gattin als Zeugin ist okay.
Die Gründe, warum Sie auch gegen die Strafhöhe berufen, müssen Sie ebenfalls anführen.
Zuletzt geändert von Manannan am 11.02.2013, 13:39, insgesamt 1-mal geändert.
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- Beiträge: 677
- Registriert: 07.08.2012, 08:42
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- Beiträge: 4
- Registriert: 05.02.2013, 16:44
Wenn man die Google Suche bemüht, finden sich zahlreiche Hinweise darauf, dass die Lichtautomatik zwar bei Dunkelheit gut funktioniert, bei Sichtbehinderung durch Regen oder Nebel aber meist an ihre Grenzen stößt und nicht zuverlässig arbeitet.
Ich empfehle daher bei Regen, Nebel und Schneefall unbedingt das Licht manuell einzuschalten und sich nicht auf die Automatik zu verlassen, zumal eine Automatik den Lenker nicht von seinen "Pflichten" entlasten kann.
Sehen und gesehen werden, sind oft auch zwei verschiedene Dinge, die nicht verwechselt werden dürfen.
mfg
FH
Ich empfehle daher bei Regen, Nebel und Schneefall unbedingt das Licht manuell einzuschalten und sich nicht auf die Automatik zu verlassen, zumal eine Automatik den Lenker nicht von seinen "Pflichten" entlasten kann.
Sehen und gesehen werden, sind oft auch zwei verschiedene Dinge, die nicht verwechselt werden dürfen.
mfg
FH
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