hallo erstmal! das ist mein erster beitrag in diesem forum:
also mal zum sachlichen wir haben im jahr 2011 eine genossenschaftswohnung genommen, fertigstellung war oktober 2011 und natürlich so schnell wie möglich eingezogen! dann kam es wie es kommen musste bei einem neubau, baumängel! wurde alles bei der baubeguhung im november 2011 schriftlich festgehalten!seit über einem jahr warte ich jetzt auf den bescheid was jetzt geschieht oder gemacht wird, man wird von woche zu woche vertröstet der ist im urlaub dann der ich hab es einfach nur satt mittlerweile!
es geht um ein ungleichen estrich der von raum zu raum eine andere höhe hat ist halt tragisch in einem neubau wo man sagte man will alles gleich hoch haben, und jz haben wir eine kante zum bsp vom wohnzimmer ins vorzimmer von 1 cm wo man sich die zehe immer wieder anstößstund in jedem anderen raum dasselbe eignetlich traurig
dann kam die geschichte mal ins rollen firmen waren da die wir natürlich beauftragen mussten zwecks eines angebotes!jetzt frag ich mich wie ich das rechtlich beschleunigen könnte das da mal etwas geschieht danke im vorraus
mfg benni
genossenschaftswohnung
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- Registriert: 27.02.2013, 08:36
Bei Mietkauf sind sie grundsätzlich als Mieter zu qualifizieren solange sie noch nicht im Grundbuch eingetragen sind.
Da ich die Problematik aus eigener Erfahrung kenne würde ich folgendes vorschlagen:
Da es vermutlich nicht nur in ihrer Wohnung Baumängel gibt, möglichst schnell eine "Mieterversammlung" organisieren und auf dieser einen "Haussprecher" wählen.
Es ist immer besser wenn die Mieter einen gemeinsamen "offiziellen" Vertreter haben, über den sie sich an die Genossenschaft wenden.
Dann wird man schon mal ernster genommen, wenn dieser ein bisschen rechtlich versiert ist, schadet es nicht
Die Baufirmen haften grundsätzlich dem Bauherrn (Genossenschaft) und nicht dem Mieter.
Jedoch hat der Vermieter dem Mieter gegenüber umfassende Pflichten (MRG)
Ich würde versuchen, der Gen. eine angemessene Frist unter Androhung von sonstiger Mietreduktion, natürlich seid ihr Mitglied beim Mieterschutz
zu stellen.
Das Problem ist immer, solange die entsprechenden Firmen "versuchen" die Mängel zu beheben und nicht völlig untätig sind, hat man relativ schlechte Karten...
Willkommen I'm Club
Da ich die Problematik aus eigener Erfahrung kenne würde ich folgendes vorschlagen:
Da es vermutlich nicht nur in ihrer Wohnung Baumängel gibt, möglichst schnell eine "Mieterversammlung" organisieren und auf dieser einen "Haussprecher" wählen.
Es ist immer besser wenn die Mieter einen gemeinsamen "offiziellen" Vertreter haben, über den sie sich an die Genossenschaft wenden.
Dann wird man schon mal ernster genommen, wenn dieser ein bisschen rechtlich versiert ist, schadet es nicht

Die Baufirmen haften grundsätzlich dem Bauherrn (Genossenschaft) und nicht dem Mieter.
Jedoch hat der Vermieter dem Mieter gegenüber umfassende Pflichten (MRG)
Ich würde versuchen, der Gen. eine angemessene Frist unter Androhung von sonstiger Mietreduktion, natürlich seid ihr Mitglied beim Mieterschutz

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