Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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Maximilian Geyer
- Beiträge: 2
- Registriert: 10.01.2013, 22:45
Beitrag
von Maximilian Geyer » 10.01.2013, 22:55
Hallo Jusline-Community
Ich kenne mich ein bisschen im Bereich der Webseiten Erstellung aus und habe nun schon mehrere Anfragen von Freunden und Bekannten ob ich ihnen nicht eine Homepage erstellen könnte.
Meine Frage ist nun, ob ich dafür jetzt einen Gewerbeschein benötige und das ganze versteuern muss?
Eine weitere Frage hätte ich noch und zwar werde ich mir demnächst selbst eine Homepage erstellen und Werbung über Google AdSense einbinden. Nun bekomme ich bei jedem Klick ein paar Cent, muss ich hier etwaiges beachten?
Grüße,
Max
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Andreas Hofer4
- Beiträge: 224
- Registriert: 07.09.2007, 11:52
Beitrag
von Andreas Hofer4 » 11.01.2013, 09:38
Hallo Max,
um diese selbständige Tätigkeit legal anzubieten brauchst du die Gewerbeberechtung "Dienstleistungen in der elektronischen Datenverarbeitung" - das ist ein freies Gewerbe, d.h. musst nur volljährig sein u. es dürfen keine Gewerbeausschlussgründe vorliegen (gewisse Vorstrafen, Insolvenz usw.)
Der Gewinn den du daraus erwirtschaftest unterliegt grundsätzlich sowohl der Sozialversicherungspflicht als auch der Einkommensteuerpflicht, außer gewisse Grenzen werden nicht überschritten. Das gleich gilt für deine Einkünfte aus einer Homepage.
Für Details und genauere Infos nimm am besten die kostenfreie Beratung beim Gründerservice der Wirtschaftskammer (in allen Bezirken) in Anspruch - die helfen Dir auch bei den Formalitäten.
LG, Andreas
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Maximilian Geyer
- Beiträge: 2
- Registriert: 10.01.2013, 22:45
Beitrag
von Maximilian Geyer » 15.01.2013, 16:30
Danke für die schnelle Antwort
Dann werde ich mich mal mit der Wirtschaftskammer in Verbindung setzen.
Beste Grüße, Max
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