Im rückwärtigen Bereich der Reihenhausanlage verläuft ein Gemeinschaftsweg, welcher von allen Anrainern gemeinschaftlich benützt und befahren wird.
Neben diesem Gemeinschaftsweg befindet sich noch eine Zufahrt zu einer anderen Garage (ca. 3m breit), dahinter befindet sich das nächste Grundstück XY - nicht eingefriedet.
Mit der Eigentümerin der Garagenzufahrt ist mündlich vereinart, dass der anfallende Schnee auf dem (privaten) Gemeinschaftsweg an Ihrer Grundstücksgrenze (zu Grundstück XY) gelagert werden kann (wird schon seit Jahrzehnten so praktiziert), da sie die Garage nicht nützt.
Das Grundstück XY hat jetzt seinen Besitzer gewechselt. Da jetzt ein paar cm Schnee gefallen sind, wirde der Schnee wie vereinbart und geduldet an der Grunstücksgrenze zu Grundstück XY geschaufelt. Ein paar Tage später finden wir einen A4 Zettel auf dem Garagentor bzw. hinter den Scheibenwischer geklemmt mit folgender Info:
Da Schnee auf das Grundstück von XY geschaufelt wurde müssen wir für den Aufwand (welchen auch immer) und den dort gelagerten Schnee jeweils 200 € zahlen, sonst rechtliche Schritte.
Da die Grundstücksgrenze XY nicht eingefriedet ist, wäre es möglich, dass vielleicht auf 10 cm des XY Grundstückes tatsächlich Schnee von uns liegt, so genau kann das aber niemand sagen. Zudem ist das Grundstück XY an der Grenze abgeböscht, womit ansich auch niemand beim Befahren oder Parken gestört werden kann.
Kann es sein, dass aus nichtigen Gründen einfach je 200 € "Körberlgeld" verlangt werden können (nach eigenem Ermessen festgelegt) ?? Da fiele mir doch glatt das Schikaneverbot ein ? Außerdem hat der Eigentümer von XY ebeno widerrechtlich zur Zustellung der A4 Zettel unsere Grundstücke betreten ....
Also - was tun - zahlen oder ignorieren ?
Danke für die Bemühungen !
Besitzstörung - Schnee
Fraglich ist, ob das geduldete bzw mündlich vereinbarte Ablagern von Schnee als Dienstbarkeit - hier: unregelmäßige Dienstbarkeit - gilt. Nicht ins Grundbuch eingetragene Servitute erlöschen bei (gutgläubigen) Eigentümerwechsel der dienenden Liegenschaft. Hat dieser in der schneefreien Zeit erworben, so war das Bestehen der Servitut für ihn auch nicht offenkundig und eine Ersitzung vermutlich nicht durchsetzbar.
Ihren Schilderungen nach wird die Beweisführung - wer dann tatsächlich den Schnee hingeschaufelt hat - schwierig sein.
Dass der Eigentümer von XY widerrechtlich Ihr Grundstück betreten und auch Zettel an Ihrem PKW angebracht hat, ist ein Fall von Besitzstörung.
Wenn sich die Sache nicht in einem ordentlichen Gespräch ausräumen lässt, bleibt Ihnen nur die Besitzstörungsklage, die binnen vier Wochen nach Kenntnis der Störung und des Störers bei Gericht einzubringen ist.
Ihren Schilderungen nach wird die Beweisführung - wer dann tatsächlich den Schnee hingeschaufelt hat - schwierig sein.
Dass der Eigentümer von XY widerrechtlich Ihr Grundstück betreten und auch Zettel an Ihrem PKW angebracht hat, ist ein Fall von Besitzstörung.
Wenn sich die Sache nicht in einem ordentlichen Gespräch ausräumen lässt, bleibt Ihnen nur die Besitzstörungsklage, die binnen vier Wochen nach Kenntnis der Störung und des Störers bei Gericht einzubringen ist.
Danke für die schnelle Antwort !
In jedem (beiden) Fall ist die Beweisführung ein Problem..
Wie ist jedoch ein willkürlich festgesetzer Betrag von 200 € plausibel ? Für ein Schreiben vom Rechtsanwalt lasse ich mir das noch irgendwie einreden, aber ein einfacher selbstgeschriebenner A4 Zettel kann ja nicht so verrechnet werden ?
lg
In jedem (beiden) Fall ist die Beweisführung ein Problem..
Wie ist jedoch ein willkürlich festgesetzer Betrag von 200 € plausibel ? Für ein Schreiben vom Rechtsanwalt lasse ich mir das noch irgendwie einreden, aber ein einfacher selbstgeschriebenner A4 Zettel kann ja nicht so verrechnet werden ?
lg
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