Bin seit 2009 Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebes , der zuvor 20 Jahren von meiner Mutter geführt wurde. Meine Eltern sind geschieden Der Vater lebt mit einer neuen Partnerin in einer Ehe in einen von ihnen errichteten Einfamilienhaus. Im Grundbuch sind je zur Hälfteeigentümer nur meine Mutter und mein Vater eingetragen. Habe noch eine Schwester.
Nun meine Frage:
1)Da es sich um einen Erbhof handelt besteht trotzdem ein Anspruch auf einen Pflichtanteil an der Landwirtschaft ?
2)Wie hoch wäre Ihr Anspruch
3)Wie hoch ist der der Schwester
4)Hätten meine Schwester und ich einen Anspruch am Haus des Vaters und deren jetzigen Ehefrau ?
Danke für aussagekräftige Antworten
Erbfolge bei einem Erbhof - Steiermark
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 12.12.2012, 11:09
Grundsätzlich besteht bei einem direkten Nachfahren, also einem Kind, immer ein Pflichtteilsanspruch. Dieser kann nur aus bestimmten im Gesetz angeführten gründen gemindert oder entzogen werden.
Auch der Umstand, dass es sich um einen Erbhof handelt (wenn es denn tatsähclich so ist) ändert nichts am grundsätzlich bestehenden Pflichteilssrecht. Der Pflichtteil wird nur anders ermittelt als bei anderen Liegenschaft, und zwar nach einem "Wohlbestehenkönnenwert". Dieser wird im Regelfall durch einen Sachverständigen ausgemessen und ist normalerweise um ein Vielfaches niedriger als der Verkehrswert. Je nach Größe der Liegenschaft, sonstigen Bestimmungen in der Erbfolge (zB Legat) kann aber ein Pflichtteilsanspruch der Schwester bestehen.
Auch der Umstand, dass es sich um einen Erbhof handelt (wenn es denn tatsähclich so ist) ändert nichts am grundsätzlich bestehenden Pflichteilssrecht. Der Pflichtteil wird nur anders ermittelt als bei anderen Liegenschaft, und zwar nach einem "Wohlbestehenkönnenwert". Dieser wird im Regelfall durch einen Sachverständigen ausgemessen und ist normalerweise um ein Vielfaches niedriger als der Verkehrswert. Je nach Größe der Liegenschaft, sonstigen Bestimmungen in der Erbfolge (zB Legat) kann aber ein Pflichtteilsanspruch der Schwester bestehen.
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 12.12.2012, 11:09
Sie müssen berücksichtigen, dass es im Erbrecht mehrere Möglichkeiten gibt: Entweder die gesetzliche Erbfolge oder testamentarische Erbfolge. Je nachdem ergeben sich verschiedene Ansprüche. Gibt es ein Testament erbt in erster Linie der im Testament genannte Erbe. Die übrigen werden oft auf den Pflichtteil verwiesen oder mit Legaten bedacht (oder beides). Gibt es kein Testament oder wird keines aufgefunden, dann tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Wird im Testament ein Erbe bestimmt so ergeben sich für die Ehefrau des Verstorbenen und die Kinder Pflichtteilsansprüche. Diese betragen die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles. Die Ehefrau erbt nach der gesetzlichen Erbfolge neben den Kindern die Hälfte.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote (außer bei Eltern). Wichtig ist jedenfalls, dass Ehegatten und Kinder grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch haben.
Wird im Testament ein Erbe bestimmt so ergeben sich für die Ehefrau des Verstorbenen und die Kinder Pflichtteilsansprüche. Diese betragen die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles. Die Ehefrau erbt nach der gesetzlichen Erbfolge neben den Kindern die Hälfte.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote (außer bei Eltern). Wichtig ist jedenfalls, dass Ehegatten und Kinder grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch haben.
-
- Beiträge: 677
- Registriert: 07.08.2012, 08:42
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 12.12.2012, 11:09
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 44 Gäste