Eine Frage zum Wohnungsgebrauchsrecht, worauf ich bis jetzt keine Antwort im Internet gefunden habe: Wenn eine Person an einem Hausteil ein nicht verbüchertes Wohnungsgebrauchsrecht hat, welche Personen dürfen dann quasi mitgenommen werden?
Soweit ich bis jetzt weiß sind dies die eigenen minderjährigen Kinder und Ehemann/Ehefrau. Lebenspartnerschaften sollen lt. Notar auch dabei sein, doch was ist ein Lebenspartner? Wie definiert sich sowas? Kann das ein normaler Freund/Freundin sein, müssen sie zusammen an einem Wohnsitz gemeldet sein, muss es eingetragen sein?
Mir gehts eben darum wo man da die Linie zieht und ob man als Immobilien-Eigentümer so einem Lebenspartner/Lebenspartnerin den Zutritt gewähren muss.
Danke schon im Voraus falls sich jemand die Mühe macht

lg