Fitnessstudio Pharmazie

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
SaLi
Beiträge: 2
Registriert: 27.11.2012, 15:39

Fitnessstudio Pharmazie

Beitrag von SaLi » 27.11.2012, 15:48

Eine Freundin schreibt sich in ein Fitnessstudio ein.
Nach einem Rundgang durch das Fitnessstudio macht ein Angestellter sie aufmerksam, dass das Fitnessstudio mit dem
Sportmediziner, kooperiert. Um eine schnelle Gewichtsreduktion zu erreichen, sollte man
diesen unbedingt konsultieren. Sie ist begeistert und unterfertigt sofort die
Mitgliedsvereinbarung, ua. mit folgendem kursiv hervorgehobenem Inhalt:
1. Zwischen der Fitnessstudio und dem Kunden wird ein Trainingsvertrag abgeschlossen, der
das Mitglied zum Besuch und zur Nutzung sämtlicher dem Training dienenden Einrichtungen des
Fitnessstudios berechtigt. Nicht umfasst sind zusätzliche Leistungen (zB fachärztliche Leistungen).
2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer
Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kündigungsverzichts und von da an jeweils zum
1. Februar und 1. August eines jeden Jahres schriftlicht gekündigt werden. Für die ersten □ 12
□ 24 □ 36 Monate wird auf die Kündigungsmöglichkeit verzichtet, wodurch sich der monatliche
Mitgliedsbeitrag um € 10 (12-monatiger Kündigungsverzicht) bzw. um € 20 (24-monatiger
Kündigungsverzicht) bzw. um € 30 (36-monatiger Kündigungsverzicht) verringert.
3. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 120.
4. Der Kunde stimme zu, die monatliche Rechnung ausschließlich auf elektronischem Weg (E-Mail)
übermittelt zu erhalten. Eine SMS wird den Kunden monatlich über den Eingang der Rechnung in
ihrem E-Mail-Postfach informieren. Andernfalls werden Rechnungen in Papierform ausgestellt,
für die ein monatlicher „Umweltschutzbeitrag“ iHv € 2 pro Rechnung verrechnet wird. Die
Bekanntgabe der Mobilnummer und E-Mail-Adresse gilt als Zustimmung zur elektronische
Übermittlung.
Sie kreuzt „□ 24“ bei der Wahlmöglichkeit an und vergisst, ihre Mobilnummer und E-Mail-Adresse bekannt
zu geben. Eine Woche später konsultiert sie den Arzt. Der Arzt erklärt ihr , dass seine Behandlung speziell auf
die Trainingsgeräte abgestimmt sei. Außerdem beinhaltet sein über die Dauer von 24
Monaten zusammengestelltes Pauschalbehandlungs-Package eine Erstbehandlung, beinhaltend einen Diätund
Trainingsplan samt Blutanalyse um € 500 sowie quartalsmäßige Blutkontrollen insgesamt um € 2.000.
sie unterzieht sich der Erstbehandlung und hält sich in der Folge an den Diät- und Trainingsplan.
der angestellte des sutidos, der neben seiner Anstellung im Fitnessstudio auf Provisionsbasis Pillen
vertreibt, empfiehlt ihr spezielle „Ultra-Fat-Killer“-Pillen Diese würden ihr
helfen, das Gewicht schneller zu reduzieren. sie kauft bei P
ihm drei
Packungen um je € 200 und nimmt diese nach Erhalt laut Beipackzettel 3x täglich ein.
Nach vier Monaten harten Trainings und gänzlicher Konsumation sämtlicher Pillen bekommt sie starke
schmerzen. sie hat noch kein Gramm abgenommen. Die Pillen scheinen auch
nicht zu wirken. sie setzt dem ganzen Diätwahn ein Ende. sie
beschließt, den Vertrag mit der „In-Form-GmbH“ zu kündigen. Auch will und kann sie den auf die Geräte
abgestimmten Diät- und Trainingsplan vom arzt nicht mehr einhalten. Sie nimmt auch
Abstand von den der Erstbehandlung folgenden, weiteren Blutkontrollen und gibt dem dem arzt bekannt, dass sie
aufgrund gesundheitlicher Probleme die „Behandlung“ abbreche. Von dem angestellten, den sie gar nicht mehr leiden
kann, verlangt sie die bezahlten € 600 zurück.
das studio“ lässt die Kündigung unter Hinweis auf die Vertragsbedingungen nicht zu. Bei
näherer Durchsicht der bislang beglichenen, monatlichen Rechnungen stellt sie fest,
dass davon insgesamt € 8 auf den „Umweltschutzbeitrag“ entfallen. sie ist darüber sehr verärgert und fordert
diesen Betrag sofort zurück.
Kurz darauf bekommt sie vom arzt eine Pauschalhonorarabrechnung iHv. € 2.500.
Auch der angestellte kommt dem Verlangen von ihr nicht nach, da eine Rückgabe der original verpackten Pillen nicht
mehr möglich sei. Wie ist die Rechtslage?



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 27.11.2012, 16:01

Wie ist die Rechtslage?

Klingt ja sehr nach einem Unifall, selber lernen schadet nicht!

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 27.11.2012, 21:45

Ich würde Ihrer Freundin empfehlen, sich hier an die Ärztekammer zu wenden :lol:

SaLi
Beiträge: 2
Registriert: 27.11.2012, 15:39

Beitrag von SaLi » 28.11.2012, 00:31

Hallo!

Es ist kein Unifall. Ich studiere zwar im 1. Semester Jus, aber dies ist echt einer Freundin passiert und sie hat !!mich!!! um Rat gefragt --> ich bin aber leider noch nicht ganz so weit um ihr dies richtig zu beantworten :-(

Bzgl. der Vertragskündigung mit dem Fitnesstudio hab ich eine OGH-Entscheidung im ris gefunden.
Bzgl. der Pillen könnte man vielleicht wegen List klagen, wenn man jetzt mal annimmt, dass der Verkäufer gewusst hat, dass die Pillen nicht wirken??!!!

Aber das mit den Arztkosten ist mir ein Rätsel! Hättet ihr hierfür eine Idee?

Würde mich über jede Antwort freuen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste