Ich habe einige theoretische Fragen - es geht eigentlich um eine Geschichte, zu der mir das nötige Hintergrundwissen aus dem Arbeitsleben eines Anwalts fehlt. Daher hoffe ich, dass mir hier jemand ein bisschen weiterhelfen kann!

1. Kann ich einen Arzt, der in einem öffentlichen Spital arbeitet, verklagen oder kann ich in diesem Fall nur das Krankenhaus direkt verklagen?
2. Wenn ich wegen einem mutmaßlichen Behandlungsfehler klage, drohen dem Arzt im Fall einer Verurteilung irgendwelche Konsequenzen - im schlimmsten Fall bis hin zum Ende seiner medizinischen Laufbahn? Oder betrifft ihn das Urteil eigentlich eh nicht, weil sich die Versicherung darum kümmert?
3. Kann als Ergebnis einer zivilrechtlichen Klage gegen einen Arzt ein Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingeleitet werden, das dazu führt, dass er nicht mehr praktizieren darf? Oder würde es in diesem Fall gar nicht zur zivilrechtlichen Klage kommen, sondern gleich zum Strafverfahren?
4. Wie lange dauert es ungefähr vom Antrag bei Gericht bis zum tatsächlichen Verfahren im zivilrechtlichen Prozess? Gibt es dazwischen auch noch Termine bei Gericht?
5. Kann man während einer laufenden Verhandlung den Anwalt wechseln? Also, vorausgesetzt, der Ersatzanwalt ist schon im Saal und springt sofort ein.
6. Ich war noch nie vor Gericht (zum Glück

- Wie läuft eine Verhandlung prinzipiell ab? Die Zeugen werden von beiden Anwälten befragt, danach fällt der Richter sein Urteil sofort? Oder hat er dazu eine Bedenkzeit, in der er sich zurück zieht?
- Gibt es wie in den US-Filmen auch in Österreich ein Richterzimmer, in das der Richter/die Richterin die Anwälte zitieren kann?
- Droht einem Anwalt eine Ordnungsstrafe oder ähnliches, wenn er nicht "standesgemäß" erscheint oder sich unüblich verhält? (Wenn er z.B. in offensichtlichem Freizeit-Outfit und völlig unvorbereitet zur Verhandlung erscheint.)
Vielen Dank schon mal im Vorhinein für Hilfe!!