Liebe Foren-User,
ich suche Rat bzw. Tipps wie ich an diesem Zustand etwas ändern kann:
Ein Häuslbauer versperrt seit Monaten regelmässig morgens die einzige Zufahrt/Ausfahrt zur Tiefgarage. (mit LKW, Kran, Bagger, etc.)
Auf Beschwerden wird mittlerweile (vermutlich aus Trotz/Häuslbauer-Stress) nicht mehr reagiert und die Autofahrer warten ca. 10 Minuten bis sich jemand bequemt die Strasse frei zu machen.
Mehrere Mieter wünschen sich hier eine Lösung, wie sieht die rechtliche Grundlage aus und an wen könnte man sich bei erneuten Blockaden wenden?
Freundliche Grüße
Herbert
Häuslbauer versperrt regelmässig Garagenausfahrt
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- Registriert: 07.08.2012, 08:42
Danke für die rasche Rückmeldung.
Wir wohnen in einem Haus mit ca. 10 Mietwohnungen + Tiefgarage.
Vermietet über eine Genossenschaft (die an dem "Problem" bis dato aber nichts ändern konnte)
Das Grundstück direkt neben Tiefgarage/Ausfahrt gehört einem privaten Häuslbauer der hier halt seine Baufirmen und Arbeiter beauftragt hat.
Wir wohnen in einem Haus mit ca. 10 Mietwohnungen + Tiefgarage.
Vermietet über eine Genossenschaft (die an dem "Problem" bis dato aber nichts ändern konnte)
Das Grundstück direkt neben Tiefgarage/Ausfahrt gehört einem privaten Häuslbauer der hier halt seine Baufirmen und Arbeiter beauftragt hat.
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- Beiträge: 677
- Registriert: 07.08.2012, 08:42
Meiner Meinung nach beginnt die 30 Tage Frist mit jeder neuen Besitzstörung neu zu laufen. Die Autos fahren ja weg und kommen wieder hin.Hubert Neubauer hat geschrieben:Da dies schon seit mehr als 30 Tagen seit der ersten Störung ist, fällt eine Besitzstörungsklage aus.
uU Eigentumsfreiheitsklage, wer baut? Das eigene Haus oder die Nachbarn?
Also, wenn Sie nicht raus können: Foto machen, wo man deutlich sieht, dass sie an der Ausfahrt gehindert sind, Kennzeichen notieren, Uhrzeit, wann Sie raus wollten. Uhrzeit notieren, wann Sie dann raus konnten und damit zum Anwalt zur Einbringung einer Besitzstörungsklage.
mfG
MG
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- Beiträge: 677
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Danke für die Aufklärung, bin wohl hier von einer falschen Ansicht ausgegangen. Dachte immer die erste Störung ist maßgeblich, wenn es im Grunde gleiche Störungen sind.MG hat geschrieben:Meiner Meinung nach beginnt die 30 Tage Frist mit jeder neuen Besitzstörung neu zu laufen. Die Autos fahren ja weg und kommen wieder hin.Hubert Neubauer hat geschrieben:Da dies schon seit mehr als 30 Tagen seit der ersten Störung ist, fällt eine Besitzstörungsklage aus.
uU Eigentumsfreiheitsklage, wer baut? Das eigene Haus oder die Nachbarn?
Also, wenn Sie nicht raus können: Foto machen, wo man deutlich sieht, dass sie an der Ausfahrt gehindert sind, Kennzeichen notieren, Uhrzeit, wann Sie raus wollten. Uhrzeit notieren, wann Sie dann raus konnten und damit zum Anwalt zur Einbringung einer Besitzstörungsklage.
mfG
MG
MfG
Nach § 454 ZPO gilt die Frist 30 Tage nach Kenntnis der Störung und des Störers. Somit ist es mM nach unerheblich, ob es sich um eine fortgesetzte Besitzstörung handelt die in ihrer Gesamtheit bereits länger als 30 Tage andauert.. Die Frist richtet sich nach der jeweils zuletzt wahrgenommenen Störung.
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