Hallo Zusammen!
Ich habe für eine Genossenschafts Mietwohnung, welche sich noch in Bau befindet eine Art "Vorvertrag bekommen". Dieser nennt sich zwar Antwortblatt, ist aber wie ein Vertrag mit Klauseln definiert u. zu unterschreiben.
Zwei Dinge stören mich daran allerdings.
1. Die Kaltmiete wird nur vorläufig angegeben u. kann sich nach Fertigstellung der Wohnung (u. Endabrechnung der Baukosten) noch ändern.
2. Im Falle eine Rücktritts (bzw. nicht unterschreiben des eigentlichen Mitevertrages) falls die Miete dann im Vergleich zur Wohnungsgröße exorbitant steigen sollte, behält sich die Genossenschaft einen Einbehalt des bereits geleisteten Baukostenbeitrages vor. Je nach Zeitpunkt 500-1500€, wobei keine Fristen genannt sind.
Ich finde diese beiden Punkte in Kombination grob benachteiligend für mich als Mieter, da ich ein Jahr vor Fertigstellung (der Fertigstellungstermin ist in diesem Vorvertrag übrigends ebenfalls nicht genannt) so etwas unterschreiben soll.
Ich sehe da nur Vorteile für die Genossenschaft, weil sie a) dann die höhere Miete (in welchem Umfang auch immer) kassieren kann oder, wenn ich diese für die Größe zu hoch halte u. das nicht möchte, im schlimmsten Fall bis zu 1500€ Abschlagzahlung leisten kann. Die sind in jedem Fall fein raus.
Sind solche "Knebelvorverträge" bei Genossenschaften mittlerweile üblich bzw. die genannten Beträge od. ist das eher eine Ausnahme?
Bitte um Infos od. Kommentare, vielleicht hat ja wer ähnlich Erfahrungen gemacht.
Vielen Dank im Voraus!
Vorvertrag für Genossenschafts Mietwohunng
Umgekehrt wäre es auch für die Genossenschaft grob benachteiligend, wenn sich die Baukosten ohne deren Verschulden erhöhten und sie diese nicht an die Mieter oder Käufer weitergeben könnten, dann hätten diese sich ja ungerechtfertigt bereichert, oder?
Man kann den Vertrag und die Klauseln von der AK oder VKI überprüfen lassen, ob eben die Bestimmungen und Belehrungen nach Konsumentenschutz eingehalten wurden oder gewisse Klauseln eine unzulässige Benachteiligung darstellen. Vielleicht schaut ein Musterprozess raus, wer weiß.
Die Abschlagszahlung ist dafür gedacht, dass der Bauträger - bis ein Nachmieter gefunden ist - sich halbwegs schadlos kann.
Man muss immer auch versuchen, sich in die Lage des anderen hinein zu versetzen und dann sieht man schnell, dass es Sachzwänge gibt, denen niemand so ohne weiteres auskommt.
Man kann den Vertrag und die Klauseln von der AK oder VKI überprüfen lassen, ob eben die Bestimmungen und Belehrungen nach Konsumentenschutz eingehalten wurden oder gewisse Klauseln eine unzulässige Benachteiligung darstellen. Vielleicht schaut ein Musterprozess raus, wer weiß.
Die Abschlagszahlung ist dafür gedacht, dass der Bauträger - bis ein Nachmieter gefunden ist - sich halbwegs schadlos kann.
Man muss immer auch versuchen, sich in die Lage des anderen hinein zu versetzen und dann sieht man schnell, dass es Sachzwänge gibt, denen niemand so ohne weiteres auskommt.
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