Anlieger / Anrainer

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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illi
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Anlieger / Anrainer

Beitrag von illi » 19.08.2012, 21:01

Sehr geehrte Damen und Herren,
was ist der Unterschied zwischen Anlieger und Anrainer? Unter einem Fahrverbotsschild ist der Zusatz "Ausgenommen Anliegerverkehr, Radfahrer und Pferdefuhrwerk" angebracht (in Tirol). Wer darf dort mit dem Auto fahren? Danke!



Hank
Beiträge: 1526
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 19.08.2012, 23:26

Die Begriffe werden in den Gesetzen nicht immer konsequent gebraucht z.B. "Zugehör" und "Zubehör".

"Anrainer" ist eher ein Begriff aus der Straßenverkehrsordnung, "Anlieger" eher ein Begriff aus dem Baurecht.

Anrainer ist jemand auf einem bebauten Grundstück, Anlieger jemand auf einem unbebauten Grundstück.

Anlieger haben z.B. auch im Rahmen einer Bebauung gewisse Anliegerleistungen zu erbringen und müssen einen Teil ihres Grundstückes für Verkehrsschilder, Straßenlaternen abtreten.

Fahren dürfen daher landwirtschaftliche Fahrzeuge, die sonst nicht zu ihren Feldern kommen könnten, meine Meinung.

Hank 8) 8) 8)

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