Hallo!
Die Mieterin über uns regt sich täglich auf, weil mein Mann am Balkon raucht.
Da ich Nichtraucherin bin, und zudem auch gerade schwanger, bleibt ihm nichts anderes über.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich eh im Recht mit der Annahme lieg, dass mein Mann auf seinem eigenen Blakon wann und soviel Rauchen darf wie er will? Ich meine, immerhin gehört der Balkon doch zu unserer Wohnung. Diese Mieterin über uns wird zunehmend aufdringlicher und beleidigender.
Eine Aussprache hat bis jetzt nicht gefruchtet, und wir haben auch schon (nicht sehr freundliche) Nachrichten in unserem Postfach gefunden.
Falls ich im Recht bin, dann würde ich sie gerne auffordern uns in Frieden zu lassen. Aber ich würde das gerne mit einem *Beweis* machen, wie zum Beispiel einem genauen Auszug aus dem Rechtsbuch, wo steht, dass man am Balkon tun und lassen kann, was man will.
Aber leider find ich nichts in die Richtung. Kann mir wer helfen?
Danke im Vorraus!!
Mfg , IKuj
Rauchen am eigenen Balkon
§ 364 Abs. 2 ABGB lautet:
"Der Eigenthümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeiträchtigen. Unmittelbare Zuleitung ist ohne besonderen Rechtstitel unter allen Umständen unzulässig."
Soll heißen, dass nur ortsunübliche Geruchsbelästigungen zu untersagen sind.
Das Rauchen ist hierbei nicht einzuordnen bzw. gehört Tabakkonsum zur freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Auch das Tabakgesetz umfasst diesbezüglich keine Verbote in Privatwohnungen (Balkon gehört übrigens zur Wohnung), weshalb ohne weiteres geraucht werden kann.
Der Mietvertrag wäre allenfalls anzuschauen. Hier könnte nämlich eventuell das Rauchen untersagt worden sein.
Im übrigen kann die Nachbarin auf Unterlassung klagen. Ob sich das Gericht jedoch mit solchen Lappalien beschäftigt ist eine andere Frage.
Zusammenfassend: Es steht nirgends, dass man es nicht darf, also darf man es.
"Der Eigenthümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeiträchtigen. Unmittelbare Zuleitung ist ohne besonderen Rechtstitel unter allen Umständen unzulässig."
Soll heißen, dass nur ortsunübliche Geruchsbelästigungen zu untersagen sind.
Das Rauchen ist hierbei nicht einzuordnen bzw. gehört Tabakkonsum zur freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Auch das Tabakgesetz umfasst diesbezüglich keine Verbote in Privatwohnungen (Balkon gehört übrigens zur Wohnung), weshalb ohne weiteres geraucht werden kann.
Der Mietvertrag wäre allenfalls anzuschauen. Hier könnte nämlich eventuell das Rauchen untersagt worden sein.
Im übrigen kann die Nachbarin auf Unterlassung klagen. Ob sich das Gericht jedoch mit solchen Lappalien beschäftigt ist eine andere Frage.
Zusammenfassend: Es steht nirgends, dass man es nicht darf, also darf man es.
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Rauchen auf dem eigenen Balkon
Officer01 hat geschrieben:§ 364 Abs. 2 ABGB lautet:
Wenn es auch offensichtlich kein Gesetzt gibt, welches das Rauchen auf dem eigenen Balkon verbietet, so ist es trotzdem für einen Nichtraucher eine arge Belästigung. Natürlich kommt es auch darauf an, wie viele Zigaretten und zu welchen Zeiten diese geraucht werden. Ich habe auch einen Raucher drei Stockwerke unter mir und ärgere mich immer, wenn, nachdem ich gelüftet habe, mein Wohnzimmer nach Zigarettenrauch stinkt. Der unangenehme Geruch zieht immer wieder über den Balkon und die geöffnete Balkontür ins Wohnzimmer. Und nicht nur ins Wohnzimmer, er ist auch in allen anderen Wohnräumen wahrnehmbar.
"Der Eigenthümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeiträchtigen. Unmittelbare Zuleitung ist ohne besonderen Rechtstitel unter allen Umständen unzulässig."
Soll heißen, dass nur ortsunübliche Geruchsbelästigungen zu untersagen sind.
Das Rauchen ist hierbei nicht einzuordnen bzw. gehört Tabakkonsum zur freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Auch das Tabakgesetz umfasst diesbezüglich keine Verbote in Privatwohnungen (Balkon gehört übrigens zur Wohnung), weshalb ohne weiteres geraucht werden kann.
Der Mietvertrag wäre allenfalls anzuschauen. Hier könnte nämlich eventuell das Rauchen untersagt worden sein.
Im übrigen kann die Nachbarin auf Unterlassung klagen. Ob sich das Gericht jedoch mit solchen Lappalien beschäftigt ist eine andere Frage.
Zusammenfassend: Es steht nirgends, dass man es nicht darf, also darf man es.
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Das würde ich so nicht stehen lassen:Officer01 hat geschrieben:§ 364 Abs. 2 ABGB lautet:
"Der Eigenthümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeiträchtigen. Unmittelbare Zuleitung ist ohne besonderen Rechtstitel unter allen Umständen unzulässig."
Soll heißen, dass nur ortsunübliche Geruchsbelästigungen zu untersagen sind.
Das Rauchen ist hierbei nicht einzuordnen bzw. gehört Tabakkonsum zur freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Auch das Tabakgesetz umfasst diesbezüglich keine Verbote in Privatwohnungen (Balkon gehört übrigens zur Wohnung), weshalb ohne weiteres geraucht werden kann.
Der Mietvertrag wäre allenfalls anzuschauen. Hier könnte nämlich eventuell das Rauchen untersagt worden sein.
Im übrigen kann die Nachbarin auf Unterlassung klagen. Ob sich das Gericht jedoch mit solchen Lappalien beschäftigt ist eine andere Frage.
Zusammenfassend: Es steht nirgends, dass man es nicht darf, also darf man es.
Rauchen ist gesundheitsgefährdend und daher nicht ortsüblich, ab einer gewissenen Geringfügigkeitsgrenze stellt das Rauchen einen unzulässigen Eingriff dar und kann untersagt werden. Ist jedoch immer ein Fall von Einzelfallgerechtigkeit (siehe RdW 2012/266, RA Dr. Prader)
Möchte auch zu diesem Thema meinen Ehrensenf dazugeben:
Man kann von den Amis mit ihrem Waffenwahnsinn usw. denken wie man will, aber das Rauchen haben sie mit beinahe deutscher Gründlichkeit fast ausgemerzt und das ohne ein ausdrückliches gesetzliches Verbot.
In Amerika ist Rauchen nämlich nicht nur in öffentlichen Gebäuden verboten, sondern auch vor Schulen, in Fußgängerzonen, in Lokalen und Bars, an Stränden - und jetzt kommt's - auch in Mietwohnungen, also nicht nur am Balkon.
Ein Packl Tschick kostet in New York aktuell immerhin ca. $ 12, die Tabakindustrie wurde in den 80er Jahren mit Schadenersatzklagen überzogen, und man weiß eh was da immer gleich für astronomische Summen im Spiel sind.
Rauchen ist in Amerika mittlerweile verfemt - die coole Humphrey Bogart-Geste gilt heutzutage als vulgär.
Außerdem im Land, wo keiner einen Schritt zu Fuß geht, halten sich alle an die 55 Meilen/h, ohne dass die Autolobby interveniert, was die Verkehrsunfälle und deren Folgekosten scheinbar drastisch und vor allem nachhaltig gesenkt hat.
Rechnen können sie, die Amis - in Österreich denken sich die Raucher wahrscheinlich, wenn sie jetzt mit dem Rauchen aufhören würden, können sie sich später ihre Lungenkrebsbehandlung nicht mehr bezahlen, so oder so ähnlich.
Man kann von den Amis mit ihrem Waffenwahnsinn usw. denken wie man will, aber das Rauchen haben sie mit beinahe deutscher Gründlichkeit fast ausgemerzt und das ohne ein ausdrückliches gesetzliches Verbot.
In Amerika ist Rauchen nämlich nicht nur in öffentlichen Gebäuden verboten, sondern auch vor Schulen, in Fußgängerzonen, in Lokalen und Bars, an Stränden - und jetzt kommt's - auch in Mietwohnungen, also nicht nur am Balkon.
Ein Packl Tschick kostet in New York aktuell immerhin ca. $ 12, die Tabakindustrie wurde in den 80er Jahren mit Schadenersatzklagen überzogen, und man weiß eh was da immer gleich für astronomische Summen im Spiel sind.
Rauchen ist in Amerika mittlerweile verfemt - die coole Humphrey Bogart-Geste gilt heutzutage als vulgär.
Außerdem im Land, wo keiner einen Schritt zu Fuß geht, halten sich alle an die 55 Meilen/h, ohne dass die Autolobby interveniert, was die Verkehrsunfälle und deren Folgekosten scheinbar drastisch und vor allem nachhaltig gesenkt hat.
Rechnen können sie, die Amis - in Österreich denken sich die Raucher wahrscheinlich, wenn sie jetzt mit dem Rauchen aufhören würden, können sie sich später ihre Lungenkrebsbehandlung nicht mehr bezahlen, so oder so ähnlich.
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