hallo, ich hoffe jemand kann mir bei meinem problem helfen:
ich habe letzten oktober einen ein-jahresvertrag für ein zimmer abgeschlossen und möchte nun ausziehen. vor 2 wochen hat sich jemand das zimmer angeschaut und vor meiner mitbewohnerin bestätigt, dass sie einziehen möchte. eine woche später im gespräch mit dem vermieter hat er bestätigt, dass er sie als nachmieterin nehmen würde und sie, dass sie das zimmer möchte. nun 2 wochen später will sie plötzlich nicht mehr. ist die zusage verbindlich? bzw kann ich von meinem vermieter das kündigen meines vertrags verlangen da es im prinzip seine schuld ist weil er sie den mietvertrag nicht sofort unterschreiben hat lassen?
im gespräch hat sie gesagt sie würde ein jahr einziehen aber im prinzip müsste sie ihn doch in diesem fall nur bis oktober nehmen?
es gibt noch etwas spezielles in diesem fall: der vermieter will ausdrücklich nur studenten haben, aber da sie arbeitet und er keine begründung für diese "regel" hat haben wir fälschlicherweise erzählt, dass sie studentin ist. ist der mündliche vertragsabschluss auch unter diesem gesichtspunkt noch wirksam?
hauptsächlich geht es mir in diesem fall natürlich nicht darum, ob sie einziehen muss oder nicht, sondern ob ich aus meinem jahresvertrag herauskomme
es wäre wirklich super wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
vielen dank schonmal im voraus
mündliche zusage der nachmieterin verbindlich?
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- Registriert: 20.06.2012, 19:38
Die vermeintliche Nachfolgerin hat es sich eben doch noch anders überlegt oder hätte der Vermieter sie Dir zuliebe zur Unterschrift nötigen sollen?
Man müsste aber sowieso zuerst einmal schauen, um welchen Wohnungstyp es sich überhaupt handelt.
Nur bei Studentenzimmern in Ein-/Zweifamilienhäusern ist mM eine Befristung auf ein Jahr überhaupt wirksam, bei Wohnungen nach Mietrecht sind einjährige Befristungen in jedem Fall unwirksam bzw. würden sich automatisch in ein unbefristetes Mietverhältnis umwandeln.
Der Vermieter will aus organisatorischen Gründen nur an Studenten vermieten, um in den Sommermonaten möglichst Leerstand zu vermeiden und zu Studienbeginn im Oktober geräumte und sofort beziehbare Zimmer anbieten zu können.
Rein rechtlich kommst Du meiner Meinung ohne vorzeitiges Kündigungsecht nicht aus dem Mietvertrag heraus - daher weiter versuchen, einen Sommerstudenten oder -frischler zu finden.
Oder den Vermieter mit akademischem Scharfsinn oder sonstwie um den Finger wickeln, wenn es sonst keine wirklich wichtigen und einleuchtenden Begründungen für einen kostenlosen vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag gibt.
Man müsste aber sowieso zuerst einmal schauen, um welchen Wohnungstyp es sich überhaupt handelt.
Nur bei Studentenzimmern in Ein-/Zweifamilienhäusern ist mM eine Befristung auf ein Jahr überhaupt wirksam, bei Wohnungen nach Mietrecht sind einjährige Befristungen in jedem Fall unwirksam bzw. würden sich automatisch in ein unbefristetes Mietverhältnis umwandeln.
Der Vermieter will aus organisatorischen Gründen nur an Studenten vermieten, um in den Sommermonaten möglichst Leerstand zu vermeiden und zu Studienbeginn im Oktober geräumte und sofort beziehbare Zimmer anbieten zu können.
Rein rechtlich kommst Du meiner Meinung ohne vorzeitiges Kündigungsecht nicht aus dem Mietvertrag heraus - daher weiter versuchen, einen Sommerstudenten oder -frischler zu finden.
Oder den Vermieter mit akademischem Scharfsinn oder sonstwie um den Finger wickeln, wenn es sonst keine wirklich wichtigen und einleuchtenden Begründungen für einen kostenlosen vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag gibt.
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