Hallo,
ich bin Student und ich hoffe hoffe, dass Sie mir damit helfen könnten.
Ich habe gewohnt in einem Studentenheim,
wo die Lebensbedingungen schrecklich waren. Wir hatten kein heißes
Wasser zu duschen wegen "technische" Probleme, nur dass Heimleiter
bisschen Geld sparen kann. Ich habe 250 Euro monatlich bezahlt. Für
mich, dass ist nicht wenig. Ich konnte einfach nicht mehr. Ich war
krank ganzen Winter. Ich habe ein neues Heim gefunden und ich bin
umgezogen. Leider Kündigungsfrist ist drei Monate und ich habe noch 2
für welche ich nicht zahlen möchte. Im Vertrag steht, wenn ich früher
ausziehen möchte, dass Heim nur meine Kaution behalten kann. Ich habe
mich gedacht, dass ich nicht mehr mit dem alten Heim haben zu tun
möchte. Letzte Woche, habe ich eine E-Mail bekommen, dass Heimleiter
mich zum Inkassobüro anmelden wird, weil ich die zwei Monate Miete
zahlen muss.
Ich würde gerne wisse, ob das möglich ist. Im Vertrag steht gar nicht,
dass er das machen kann.
Ich hoffe wirklich, dass Sie mich damit helfen könnten.
Vielen Dank im Voraus.
Früher ausgezogen.
Wenn es Probleme rund ums Studium gibt, die im ersten Moment nicht direkt zwischen den Betroffenen lösbar scheinen, ist die erste Anlaufstelle die ÖH, z.B. Wohnungsreferat, die haben ständig mit gleichen oder ähnlichen Fällen zu tun, für Studentenheime gilt außerdem wieder ein ganz eigenes Gesetz.
Also vielleicht wenigstens jetzt über die ÖH einen Lösungsversuch starten, denn es soll niemand wegen Scherereien mit dem Vermieter mit seinem Studium nicht mehr weiterkommen...
Abgesehen davon sind von fehlendem Warmwasser in einem Studentenheim meistens mehrere Kommilitonen betroffen - was haben die gemacht? Waren die auch den ganzen Winter krank?
Analog zum Mietrecht wäre wegen der Unbenützbarkeit der kalten Dusche eine Mietzinsminderung zwischen 10 - 20 % denkbar gewesen, man hätte es jedenfalls versuchen können.
Wenn die Verhältnisse in diesem Studentenheim tatsächlich für Sie derart unzumutbar waren, kommt natürlich eine fristlose Kündigung des Heimvertrages in Betracht, aber das muss schon gut begründet sein, einfach "keine Lust mehr gehabt" wird zu wenig sein.
Und wenn die Kaution für die ausständigen Mieten nicht reichen sollte und die berechtigen Forderungen nicht gezahlt werden, ist ein Inkassobüro ein weit verbreitetes, allerdings mit einigen Kosten verbundenes Mittel zur Geldeintreibung, wenn alles gut Zureden und Mahnen nichts genützt hat.
Also vielleicht wenigstens jetzt über die ÖH einen Lösungsversuch starten, denn es soll niemand wegen Scherereien mit dem Vermieter mit seinem Studium nicht mehr weiterkommen...
Abgesehen davon sind von fehlendem Warmwasser in einem Studentenheim meistens mehrere Kommilitonen betroffen - was haben die gemacht? Waren die auch den ganzen Winter krank?
Analog zum Mietrecht wäre wegen der Unbenützbarkeit der kalten Dusche eine Mietzinsminderung zwischen 10 - 20 % denkbar gewesen, man hätte es jedenfalls versuchen können.
Wenn die Verhältnisse in diesem Studentenheim tatsächlich für Sie derart unzumutbar waren, kommt natürlich eine fristlose Kündigung des Heimvertrages in Betracht, aber das muss schon gut begründet sein, einfach "keine Lust mehr gehabt" wird zu wenig sein.
Und wenn die Kaution für die ausständigen Mieten nicht reichen sollte und die berechtigen Forderungen nicht gezahlt werden, ist ein Inkassobüro ein weit verbreitetes, allerdings mit einigen Kosten verbundenes Mittel zur Geldeintreibung, wenn alles gut Zureden und Mahnen nichts genützt hat.
Vielen Dank für die Antwort.Hank hat geschrieben:Wenn es Probleme rund ums Studium gibt, die im ersten Moment nicht direkt zwischen den Betroffenen lösbar scheinen, ist die erste Anlaufstelle die ÖH, z.B. Wohnungsreferat, die haben ständig mit gleichen oder ähnlichen Fällen zu tun, für Studentenheime gilt außerdem wieder ein ganz eigenes Gesetz.
Also vielleicht wenigstens jetzt über die ÖH einen Lösungsversuch starten, denn es soll niemand wegen Scherereien mit dem Vermieter mit seinem Studium nicht mehr weiterkommen...
Abgesehen davon sind von fehlendem Warmwasser in einem Studentenheim meistens mehrere Kommilitonen betroffen - was haben die gemacht? Waren die auch den ganzen Winter krank?
Analog zum Mietrecht wäre wegen der Unbenützbarkeit der kalten Dusche eine Mietzinsminderung zwischen 10 - 20 % denkbar gewesen, man hätte es jedenfalls versuchen können.
Wenn die Verhältnisse in diesem Studentenheim tatsächlich für Sie derart unzumutbar waren, kommt natürlich eine fristlose Kündigung des Heimvertrages in Betracht, aber das muss schon gut begründet sein, einfach "keine Lust mehr gehabt" wird zu wenig sein.
Und wenn die Kaution für die ausständigen Mieten nicht reichen sollte und die berechtigen Forderungen nicht gezahlt werden, ist ein Inkassobüro ein weit verbreitetes, allerdings mit einigen Kosten verbundenes Mittel zur Geldeintreibung, wenn alles gut Zureden und Mahnen nichts genützt hat.
Wir haben paar mal beschwert aber keine Ergebnisse davon.
Die Sache ist, weil Deutsch nicht meine Muttersprache ist. Ich brauche jemanden, mit wem ich das versuchen könnte. Ich war bei der ÖH für die Wohnrechtsberatung. Anwalt hat mir gesagt, dass ich nur eine Auflösung machen könnte, dass ich weniger zahle.
Da kommt Schlechtes Deutsch.
Vielen Dank auf jeden Fall.
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