Wohnungs-Bewohner kündigt unzulässiges Verhalten bereits an!

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rockme1x1
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Wohnungs-Bewohner kündigt unzulässiges Verhalten bereits an!

Beitrag von rockme1x1 » 22.05.2012, 12:36

Vorweg: es geht hier um die Eigentümerin der Wohnung, nicht um eine Mieterin.

In unserem Haus gab es voriges Jahr heftige Überschwemmungen wegen Gewittern (KAnalrückstau). Jetzt hat sich die Hausgemeinschaft (5 Parteien) dazu entschlossen, bauliche Veränderungen vorzunehmen, die das künftig verhindern

Das heißt, wir haben Bauarbeiten um ca 10.000 Euro.

Alle Bauherren bisher haben angedeutet, dass man bei einer Rückstauklappe gut aufpassen muss damit sie nicht verstopft - weil sie dann nicht funktioniert!

Letzte Woche war ein Kanalfilmer da, der mir in Anwesenheit der anderen Bewohnerin sagte: "aha, da ist zb eine Slipeinlage, das geht gar nicht, das verstopft" - - und die Dame sagte: na, man kann doch wohl eine Slipeinlage reinwerfen."

Ich habe sie heute nochmal getroffen und darauf angesprochen dass man nach diesen Bautätigkeiten sehr gut aufpassen muss und sein Gäste erziehen muss, damit sie nichts ins Klo werfen. Sie sagte wieder "Na, Slipeinlagen sind ja wohl kein Problem"

Ich, entsetzt: Na doch, die würden das System vestopfen und wir haben WIEDER eine Überschwemmung!

Sie, herablassend: Ja was soll ich den tun mit den Slipeonlagen, hausieren gehen?

Ich: Naja, ich hab da so einen kleinen Edelstahlkübel...

SIe hat gemeint, das kann man ja nie wissen wer was reinhaut, udn der alte Mann oben haut sicher Zeitungspapier rein (??!!)

ALso sie sagt bereits jetzt, dass sie etwas tun wird, was die ganze 10.000 euro baustelle ad absurdum führt.

Was kann man da tun?

Wir sind Eigentümer, sie ist Eigentümerin.

Es gibt Merkblätter zum Runterladen was alles nicht ins Klo gehört. Ist ihr egal.

Sie wird aber im Falle einer Überschwemmung, wenn eine Slipeinlage der Auslöser ist, sicher leugnen. Und wir haben dann Schaden um Tausende Euro plus Trockenlegung....

Was schlagt ihr vor?
Hilfe, Hausverstand!!!!!!

danke für eure Antworten!

lg
Andrea



Hank
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Beitrag von Hank » 26.05.2012, 04:48

Ist "Damenbinde" nicht die elegantere und auch umgangssprachlich die gebräuchlichere Bezeichnung?

Obwohl - ich habe schon Tiroler Privatzimmervermieter über die berüchtigten russischen Damenbinden fluchen hören - "gigijenitschiskije praklatki" heißen die unaussprechlichen Dinger, die scheinbar jedem WC den Garaus machen...


Der Wohnungseigentümer muss jedenfalls auf seine Kosten sein Objekt und die damit verbundenen Einrichtungen warten und instand halten, so dass die anderen Eigentümer keinerlei Nachteil haben. Dazu gehören insbesondere Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie Heizungs- und Sanitäranlagen.


Die einfache Mehrheit der Wohnungseigentümer könnte entsprechend ihrer Miteigentumsanteile die Erlassung und Änderung der Hausordnung veranlassen oder vielleicht sogar eine kleine vorbeugende Unterlassungsklage gegen die Slipeinlagen-Sünderin erwirken bzw. vorher bei der zuständigen Schlichtungsstelle für Wohnstreitigkeiten versuchen, zu einer gütlichen Vereinbarung kommen.

Aber an sich müsste so ein Abfluss schon auch ein paar gigijenitschiskije praklatki sowie nützlich verwendetes Zeitungspapier aushalten, weil es kann ja auch ohne böse Absicht allerhand ins Klo gelangen, oder?

rockme1x1
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Beitrag von rockme1x1 » 15.06.2012, 15:57

Hank,
Zigaretten sind keine Zigarren, und Slipeinlagen sind keine Damenbinden. Und der Schöckl ist nicht der Hochschwab. Die meinte, so kleine süße Slipeinlagen tun doch nichts.

Hmm, was bedeutet
"Die einfache Mehrheit der Wohnungseigentümer könnte entsprechend ihrer Miteigentumsanteile die Erlassung und Änderung der Hausordnung veranlassen" - in welche Richtung wär die Hausordnung zu ändern?
Dass drinsteht es dürfen keine XY ins WC geworfen werden?
und das müssen dann alle zur Kenntnis nehmen?

alle Kanalarbeiter die wir bisher hatten, sagen, die Dinger ruinieren Rückstauklappen.

Kann man ihr vorschreiben, sie soll für ihr WC ein Dingsbums-Auffanggitter installieren damit die Dinger nicht in die Hauskanalisation gelangen?

lg
andrea

Hank
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Beitrag von Hank » 16.06.2012, 21:12

Eine alte Bauernregel ist auch keine Bauregel wie etwa die berüchtigte ÖNORM B 2110...

Gegen die Unbelehrbare hilft vielleicht nur verstärkte Beobachtung, also Indizien und Beweise sammeln und stichprobenartig die Rückstauklappe inspizieren lassen und versuchen, die Kosten an jene Dame zu binden.

Ein ausdrückliches Slipeinlagenentsorgungsverbot in der Hausordnung aufgrund der ungünstigen Gefälle-Situation könnte eventuell die Durchsetzung von möglichen Schadenersatzforderungen erleichtern, und dann gibt's noch so Keulen wie Kautionsklagen, wo man für zu erwartende Schäden gerichtlich Geld hinterlegen muss.

Allerdings bei Nachbarschaftsstreitigkeiten steht Diplomatie und Einfühlungsvermögen im Vordergrund - Leute, die in ihrem Wertesystem egoistisch sind, sind vielleicht Umweltschützer, die ein ungeahntes Herz für Laichschonstätten haben oder lassen sich mit nüchternen wasserwirtschaftlichen Argumenten zu einer Verhaltensveränderung umstimmen.

Man muss eben herausfinden wie die Leute ticken, juristische Lösungen sind als Zwangsmaßnahmen immer nur die zweibeste Lösung. Und erst wenn ein neuer beweisbarer Zwischenfall vorliegt, kann man sich weitere Maßnahmen ausdenken, man soll ja niemanden vorverurteilen. oder?


ligrü, Hank 8) 8) 8) 8)

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