Sehr geehrte Damen und Herren !
Ich möchte in nächster Zeit mein Testament verfassen unter Einbindung eines Rechtsberaters.Meine Frage: Wenn ich mit Datum xy ein Testament verfasse ist die Rechtslage zum Datum der Erstellung massgebend.Nachdem sich die Rechtssprechung laufend ändert und nicht ständig mit den Neuerungen konfrontiert ist,wie ist die Rechtslage wenn sich die Gesetzeslage ändert.
Mit freundlichen Grüssen !
Johann Schoissingeyer
Erbrecht/Testament
Gesetze wirken grundsätzlich nicht zurück und haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene Rechte keinen Einfluss.
Jede Änderung der Rechtslage wirkt sich daher nur für die Zukunft aus, obwohl das Gericht die neuen Bestimmungen nach ihrem Sinn und Inhalt auf den konkreten Fall anzuwenden hat.
Jede Änderung der Rechtslage wirkt sich daher nur für die Zukunft aus, obwohl das Gericht die neuen Bestimmungen nach ihrem Sinn und Inhalt auf den konkreten Fall anzuwenden hat.
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