Zivilprozessordnung: Klagebeantwortung (Klageabweisung?)

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Georgggg
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Zivilprozessordnung: Klagebeantwortung (Klageabweisung?)

Beitrag von Georgggg » 12.05.2012, 12:17

Werte Nutzer! Habe vor ca. 2 Monaten 1 Garage verkauft, Eigentumswechsel wird derzeit bei Gericht eingetragen. Jetzt habe ich vom Landesgericht 1 Klage erhalten, die sich grundlegend auf diese Garage bezieht. Hoher Streitwert und 4 Wochen zur Klagebeantwortung. Meines Erachtens darf ich zur Klage nicht Stellung nehmen, es ist jetzt fremder Besitz u. ich habe dazu kein Recht. Der neue Besitzer hat ausserdem beim Verkauf schriftlich ein eventuelles Klagsrisiko übernommen. Denke, dass ich zur Klagsabweisung nur die Fakten bei Gericht offenlegen muss u. dazu auch keinen Anwalt brauche. Vielleicht kann mir wer den (die) in Frage kommenden Paragrafen nennen? Mit besten Gruss Georg



MG
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Beitrag von MG » 12.05.2012, 20:18

Bei hohem Streitwert (über € 5.000,--) herrscht Anwaltszwang! Wenn Sie keine ordnungsgemäße Klagebeantwortung einbringen, dann kann (und wird) der Gegener ein Versäumungsurteil gegen SIE beantragen und bekommen!!

Nehmen Sie unbedingt auch rasch mit dem Käufer bzw. dessen RA Kontakt auf, damit die erforderlichen Schritte koordiniert werden.

mfG
RA Michael Gruner

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