Hallo,
habe eine Frage zu einem kleinen Problem bezgl. meines A Führerscheins.
Meine Praktische Prüfung habe ich hab 22.09.2010 abgelegt, zu dem Zeitpunkt war ich etwas über 19. Am 10.07.2012 werde ich 21. So nun stellt sich mir die Frage, ob ich die tatsächliche Klasse A ab 10.07.2012 besitze, oder aber erst ab 22.09.2012 und wenn, warum?
Danke schon mal im Vorraus =)
MfG
Michi
FSG, Vorstufe Klasse A
Ich glaub', des läuft so - zwischen 18 - 20 Jahre gilt die FS-Vorstufe A und diese erlischt nach Ablauf von zwei Jahren automatisch ohne neue Prüfung und ohne neuen Führerschein und ab dem 21. Geburtstag gilt der FS unbegrenzt für alle Motorräder als vollwertiger A-Schein, hängt also nur davon ab, wann man den Schein macht. Sonst zur Sicherheit direkt bei der Polizeidirektion oder BH nachfragen.
Es besteht dann halt die Probezeit von 2 Jahren unabhängig vom Lebensalter und in dieser Zeit gilt Alkoholverbot.
Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung etc.) wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet. Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr.
Es besteht dann halt die Probezeit von 2 Jahren unabhängig vom Lebensalter und in dieser Zeit gilt Alkoholverbot.
Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung etc.) wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet. Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr.
Vielen Dank für die Antwort,
ich habe jedoch auf den Tip noch einmal nachgefragt und es sieht so aus, macht man den Führerschein nach dem 21. Lebensjahr, erhält man sofort die Klasse A. Macht man ihn jedoch vor vollendetem 21. LJ, dann erhält man vorläufig die Klasse Vorstufe A für einen Zeitraum von 2 Jahren, oder aber wenn man im Laufe der Zeit 21 wird. Zweiteres gilt jedoch nur dann, wenn die Prakitische Prüfung nicht länger als 15 Monate zurück liegt. In meinem Fall bedeutet das dann zum Beispiel, dass obwohl ich demnächst 21 werde, die vollwertige Klasse A erst im September erhalte. Hätte ich als die Prüfung einige Monate später gemacht, wäre dies anders.
Darüber beschweren macht aber auch keinen Sinn, da 2013 sowieso das komplette FSG bezüglich der Klasse A geändert wird!
Keines Beispiel, ab 2013 darf man 125ccm ab dem 16. LJ fahren. Das fahre ich im Moment.^^
Lg Miklof
ich habe jedoch auf den Tip noch einmal nachgefragt und es sieht so aus, macht man den Führerschein nach dem 21. Lebensjahr, erhält man sofort die Klasse A. Macht man ihn jedoch vor vollendetem 21. LJ, dann erhält man vorläufig die Klasse Vorstufe A für einen Zeitraum von 2 Jahren, oder aber wenn man im Laufe der Zeit 21 wird. Zweiteres gilt jedoch nur dann, wenn die Prakitische Prüfung nicht länger als 15 Monate zurück liegt. In meinem Fall bedeutet das dann zum Beispiel, dass obwohl ich demnächst 21 werde, die vollwertige Klasse A erst im September erhalte. Hätte ich als die Prüfung einige Monate später gemacht, wäre dies anders.
Darüber beschweren macht aber auch keinen Sinn, da 2013 sowieso das komplette FSG bezüglich der Klasse A geändert wird!
Keines Beispiel, ab 2013 darf man 125ccm ab dem 16. LJ fahren. Das fahre ich im Moment.^^
Lg Miklof
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 67 Gäste