Rückgabe eines Fahrzeugs trotz Gewährleistungsausschluss?

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Weisi
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Registriert: 03.05.2012, 14:19

Rückgabe eines Fahrzeugs trotz Gewährleistungsausschluss?

Beitrag von Weisi » 03.05.2012, 14:24

Hallo zusammen,

Also, wo fange ich an..

Angenommen der Sohn seines im Rollstuhl sitzenden Papas hat Ende
Februar einen alten Jeep (BJ 1989, TÜV bis 01/2012) bei eBay Österreich für 3300 Euro inseriert. Ein potentieller Käufer hat sich gleich gemeldet,
wollte das Fahrzeug aufgrund dienstlicher Abwesenheit aber erst ab 20. März abholen.
Der Sohn und der Käufer vereinbarten eine Anzahlung (1000 Euro), die
auch nach ein paar Tagen überwiesen war, sowie eine Verringerung des
Kaufpreises auf 3000 Euro ohne 2 bestimmte Fahrzeugteile, die bei der
vollen Summe sonst dabei gewesen wären.

Nach Wiederkehr von seiner Dienstreise ist der Vater des Käufers
verstorben, woraufhin sich die Abholung auf letzten Samstag (28.
April) verschoben hat - in der Zwischenzeit musste man ihn ständig
anrufen und fragen wann es soweit ist mit der Abholung. Der Käufer hat
auch mit dem Papa des Verkäufers direkt telefoniert, wusste also, dass
der Autoverkauf in dessen Auftrag abläuft.

Am Tag der Abholung hat er das Fahrzeug zum ersten mal "Live"
gesehen, seine Probefahrt bestand darin, das Auto aus der Hofeinfahrt
auf die Strasse zu fahren und auf seinen Anhänger zu verladen. Im Preis
ist ihm der Verkäufer noch 100 Euro entgegengekommen, dafür dass
kleine Kratzer und Rostpickel nicht 100% auf den Bildern ersichtlich
waren und nicht explizit erwähnt waren (er hatte vorher auch nicht
danach gefragt). Die Restsumme hat der Käufer Bar bezahlt und ist nach
Hause gefahren.

Es wurde der ÖAMTC (Österreichischer ADAC) Standard Kaufvertrag
(Siehe Link)ausgefüllt (die
Gewährleistung wurde auf der ersten Seite ausgeschlossen, nur die
oberen beiden Punkte der Zusicherung angekreuzt und die zweite Seite
wurde nicht ausgefüllt) und dann die erste Seite unterschrieben.
Zusätzlich hat sich der Käufer per Unterschrift auf der Rückseite
verpflichtet, das Fahrzeug bis 04.05. abzumelden, da es für die
Überführung angemeldet blieb.

Jetzt ruft der Käufer heute den Verkäufer an, er wäre beim ÖAMTC zum
Vorführen des Wagens gewesen und es sind einige Mängel vorhanden,
von denen er nichts wusste (Der Verkäufer als nicht-Mechaniker
übrigens auch nicht) und er will das Fahrzeug
auch nicht abmelden sondern lieber zurückgeben.
Natürlich hat der Käufer gleich mit Anwalt, Rechtsschutz etc. gedroht,
wenn sich Käufer und Verkäufer nicht so einigen und das Auto
zurückgenommen wird.

Kann er das so einfach verlangen? Der Verkäufer ist der Meinung, dass
bei Verkäufen von Privat zu Privat es quasi "gekauft wie gesehen" ist und
wenn der Käufer nicht mit dem Fahrzeug in eine Werkstatt fährt, um
Mängel feststellen zu lassen, ist
das sein Problem? Der TÜV ist bereits im Januar ausgelaufen, den
Aufpreis (300 Euro) für einen frischen TÜV wollte der Käufer damals nicht
zahlen. Die meisten Mängel waren dem Verkäufer nicht bekannt - für die
Teile die ihm bewusst defekt waren (Auspuff, Benzinpumpe) wurden
Ersatzteile mitgegeben.

Leider hat der Verkäufer keinen Rechtsschutz, macht sich also ein wenig
Sorgen, dass er am Ende auf irgendwelchen Gerichts/Anwaltskosten
sitzen bleibt, obwohl er vielleicht Recht hat.

Es handelt sich um ein österreichisches Fahrzeug, was von einem
Deutschen im Auftrag von seinem österreichen Papa an einen anderen
Österreicher verkauft wurde (falls das etwas mit der Rechtslage zu tun
hat).

Vielen Dank!!!

Gruss

Markus
Zuletzt geändert von Weisi am 03.05.2012, 21:17, insgesamt 1-mal geändert.



Herbert Stangl2
Beiträge: 4
Registriert: 28.04.2012, 10:16

Können Sie das bitte überarbeiten?

Beitrag von Herbert Stangl2 » 03.05.2012, 20:35

Aufgrund falscher Zeilenumbrüche kann man die Story nicht ordentlich lesen. Bitte überarbeiten.

Weisi
Beiträge: 2
Registriert: 03.05.2012, 14:19

Beitrag von Weisi » 03.05.2012, 21:18

Hallo,

danke für den Hinweis! Bei mir musste man unten scrollen, um den Text zu lesen, habs überarbeitet.

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