Geldzahlungen sind vom Schuldner auf seine Gefahr und Kosten dem Gläubiger zu übermachen. Wenn der Gläubiger nicht bestimmte Zahlungsformen ausdrücklich vorgeschrieben hat, kann der Schuldner jede verkehrsüblichen Zahlungs- und Übersendungsarten wählen und es muss angenommen werden, dass der Gläubiger damit einverstanden ist.
Das sog. Überweisungsgesetz regelt die Haftung bei Säumnis oder fehlgeschlagenen Überweisungen, statuiert Informationspflichten und trifft Anordnungen über die Kostentragung und die Dauer von Überweisungen. Aber das ist Österreichisches Recht, wie das mit der Schweiz aussieht, mmh.
Ich würde einmal bei der Hausbank nachfragen und nachforschen versuchen was genau passiert ist, die Schweizer sind ja an sich sehr anständige und sparsame Leute, die sicher keine Musikschaffenden absichtlich schädigen möchten.
Auslandsüberweisungen in bar bei der Post oder Bank kosten allerdings auch bei uns ziemlich etwas.
Grundsätzlich hat jeder Vertrag sowieso bestmöglichst erfüllt zu werden und in der Schweiz wird wohl jeder Mensch ein Bankkonto haben von dem er zu normalen Spesen ins Ausland mit IBAN und BIC-Code überweisen kann.
Zur Not könnte man ja einen Leserbrief an die Neue Zürcher Zeitung schreiben, Geldangelegenheiten sind momentan ein sensibles Thema im Bankenland Schweiz, siehe das aktuelle Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz mit unserer Showdown-Mizzi...
Gruezi, Hank
