Zu meinem Erstaunen konnte ich trotz ausgiebiger Recherche zu diesem Thema keine brauchbaren Infos finden (aber eventuell hab ich falsch gesucht). Die Frage ist eigentlich ganz einfach und naheliegend. Gelten mobile Halte-/Parkverbote (z.B. an Baustellen) auch an Wochenenden/Feiertagen?
Bei mir vor´m Haus gibt es nämlich einige davon und die meisten Anrainer (auch ich) parken an Wochenenden trotzdem (Parkverbot ist nur mit Datum "ab" und Uhrzeit angegeben). Ich wollte mich daher mal über die gesetzliche Regelung erkundigen, bevor die vielleicht doch noch irgendwann mal samstags arbeiten?
Mobiles Halte-/Parkverbot, Regelung an Wochenenden/Feiertage
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Mich würde auch interessieren, wo man vergessene und unsinnig aufgestellte mobile Halteverbotstafeln melden kann. In der Nebenfahrban bei der Börse waren einmal drei deartige hintereinander aufgestellt. Ein Arbeiter sagte, die sind nur zum Abtransport aufgestellt, aber niemand hat sich dort getraut zu parken!
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