Guten Tag.
Ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen. Mein Sohn ( 18 ) hat in seinem Betrieb, das I-Phone eines Kollegen beschädigt (ihm fiel eine Wasserflasche aus der Hand). Das Telefon funktionierte einwandfrei, allerdings wies das Display eine Sprung auf.
Nun wäre das ein Fall für unsere Haftpflichtversicherung. Ich erkundigte mich über den Ablauf. Wir sollten das Handy einschicken zur Prüfung usw.
Da dies längere Zeit in Anspruch nehmen würde wollte mein Sohn dem Kollegen ein neues Iphone kaufen und dann Rückvergütung/Reparatur des alten abwarten.
Nun wurde aber angeblich das besagte Handy gestohlen (Diebstahlsanzeige kann der Kollege vorweisen). Mein Sohn meint er muss ihm nun dennoch das Iphone komplett ersetzen, obwohl die Haftpflichtversicherung hier nicht einspringen wird.
Ich bin der Meinung, dass er nur einen Teilbetrag bezahlen muss.
Was trifft zu? Danke im vorraus!
Handy beschädigt, dann gestohlen
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- Beiträge: 1
- Registriert: 01.04.2012, 22:44
Bei Schadenersatz kommt es immer zuerst auf ein Verschulden an, d.h. erst ab leichter Fahrlässigkeit ist man für den dadurch entstandenen und zurechenbaren Schaden verantwortlich, d.h. entweder man ist ganz schuld oder 1/2, 1/3, 1/4, was im Ernstfall der Richter anhand der Beweise abzuwägen hätte, aber so weit soll es möglichst nicht kommen.
Im Zweifel ist ein Schaden aber sowieso immer ohne Verschulden entstanden, also wenn im Pausenraum der Firma etwas passiert mit dem dort im Normalfall immer zu rechnen ist, dass eben z.B. Getränke unabsichtlich verschüttet werden.
Nur weil ihr Sohn den Schaden verursacht hat, ist er deswegen noch lange nicht schuld und damit haftbar, vor allem wenn Ihr Sohn das Recht hatte, mit einer Wasserflasche zu hantieren, weil er Pause hatte.
Ein weiterer Gesichtspunkt bei der Falllösung ist der Betriebsfriede -wegen einem iPhone soll die Lage auf keinen Fall zu Handgreiflichkeiten o.ä. eskalieren.
Da aber das besagte Handy aber nunmehr eh gestohlen ist, ist der konkrete Schaden wohl nicht mehr festzustellen, d.h. auch nicht mehr zu beweisen, außer man hat einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur oder glaubwürdige Zeugen zur Hand.
Wichtig ist in diesem Fall also jedenfalls eine Streitvermeidung durch ein kollegiales Angebot unter Berücksichtigung aller Umstände. Wie alt ist das iPhone und wie viel in puncto Wiederbeschaffung wert? Wie hoch wären die fiktiven Reparaturkosten?
Niemand aber darf mit einem Schadenersatz ein Geschäft machen und sich bereichern!
Grüße, Hank

Im Zweifel ist ein Schaden aber sowieso immer ohne Verschulden entstanden, also wenn im Pausenraum der Firma etwas passiert mit dem dort im Normalfall immer zu rechnen ist, dass eben z.B. Getränke unabsichtlich verschüttet werden.
Nur weil ihr Sohn den Schaden verursacht hat, ist er deswegen noch lange nicht schuld und damit haftbar, vor allem wenn Ihr Sohn das Recht hatte, mit einer Wasserflasche zu hantieren, weil er Pause hatte.
Ein weiterer Gesichtspunkt bei der Falllösung ist der Betriebsfriede -wegen einem iPhone soll die Lage auf keinen Fall zu Handgreiflichkeiten o.ä. eskalieren.
Da aber das besagte Handy aber nunmehr eh gestohlen ist, ist der konkrete Schaden wohl nicht mehr festzustellen, d.h. auch nicht mehr zu beweisen, außer man hat einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur oder glaubwürdige Zeugen zur Hand.
Wichtig ist in diesem Fall also jedenfalls eine Streitvermeidung durch ein kollegiales Angebot unter Berücksichtigung aller Umstände. Wie alt ist das iPhone und wie viel in puncto Wiederbeschaffung wert? Wie hoch wären die fiktiven Reparaturkosten?
Niemand aber darf mit einem Schadenersatz ein Geschäft machen und sich bereichern!
Grüße, Hank



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